August 2019: Zahl der Erwerbstätigen liegt bei rund 45,1 Millionen
0,7 Prozent mehr Erwerbstätige als im Vorjahresmonat * Beschäftigungszuwachs um 317.000 Personen gegenüber August 2018
Im August 2019 waren nach vorläufigen Destatis-Berechnungen rund 45,1 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber August 2018 nahm die Zahl der Erwerbstätigen um 0,7 % zu (+317.000 Personen). Die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatte im Dezember 2018 noch 1,2 %, im Januar 2019 dann 1,1 % und zuletzt im Juli 0,8 % betragen.
Damit setzte sich der Beschäftigungszuwachs weiter fort, seine Dynamik schwächte sich im Laufe des Jahres 2019 jedoch ab.
Leichter Anstieg der Erwerbstätigenzahl gegenüber dem Vormonat
Im Vormonatsvergleich stieg die Zahl der Erwerbstätigen im August 2019 nach vorläufigen Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung geringfügig um 1.000 Personen und entwickelte sich somit schwächer als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre im Monat August (+28.000 Personen). Saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung der üblichen jahreszeitlich bedingten Schwankungen, nahm die Erwerbstätigenzahl im August 2019 gegenüber Juli 2019 leicht um 9.000 Personen zu.
Bereinigte Erwerbslosenzahl beträgt 1,33 Millionen Personen
Nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung waren im August 1,39 Millionen Personen erwerbslos. Das waren 88.000 Personen weniger als im Vorjahresmonat (-5,4 %). Bereinigt um saisonale und irreguläre Einflüsse betrug die Erwerbslosenzahl 1,33 Millionen Personen. Dies ist ein Rückgang im Vergleich zum Vormonat um 7.400 Personen oder 0,7 %. Die bereinigte Erwerbslosenquote im August 2019 lag damit bei 3,1 %.
Methodische Hinweise
Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung und aus der Arbeitskräfteerhebung unterscheiden sich. Die Abweichungen sind auf die unterschiedlichen eingesetzten Konzepte der beiden Statistiken zurückzuführen.
Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.
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