GEW kritisiert »Bayreuther Erklärung« zu Zeitverträgen in der Wissenschaft
»Uni-Kanzlerinnen und -Kanzler haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt«
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat die »Bayreuther Erklärung« der Universitätskanzlerinnen und -kanzler zu Zeitverträgen in der Wissenschaft kritisiert. »Die Uni-Verwaltungschefs tun sich schwer mit den immer lauter werdenden Forderungen, mehr Dauerstellen im akademischen Mittelbau zu schaffen. Eisern halten sie an der Vorstellung fest, dass nur befristet beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gute Leistungen erbringen. Das ist anachronistisch – die Kanzlerinnen und Kanzler haben die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Sie sollten sich endlich ihrer Verantwortung für faire Beschäftigungsbedingungen und verlässliche Karrierewege in der Wissenschaft stellen«, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, am Montag in Frankfurt a.M.
Keller betonte, dass es die Kanzler*innen als Personalchef*innen der Universitäten selbst in der Hand hätten, durch nachhaltige Personalentwicklung und verantwortungsbewusste Anwendung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes für mehr Dauerstellen zu sorgen. »Nicht einmal die GEW ist der Auffassung, dass wir 100 Prozent Dauerstellen im akademischen Mittelbau benötigen. Was wir brauchen, ist ein angemessenes Verhältnis von befristeten und unbefristeten Beschäftigungsverhältnissen: Ein Verhältnis von 9 zu 1 befristet zu unbefristet ist aber alles andere als angemessen. Deshalb brauchen wir deutlich mehr Dauerstellen im Mittelbau und darüber hinaus Mindestlaufzeiten für Zeitverträge«, mahnte der GEW-Vize.
Er machte deutlich, dass eine Hochschule eben nicht, wie es in der »Bayreuther Erklärung« heißt, »primär ein Qualifizierungssystem« sei. »Eine Hochschule ist vor allem auch ein Lehr- und Forschungssystem, dessen Betrieb ohne die über 200.000 wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusammenbrechen würde. Gute Lehre, gute Forschung und gutes Wissenschaftsmanagement setzen gute Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen voraus. Das gilt für Professorinnen und Professoren ebenso wie für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und die Kanzlerinnen und Kanzler«, sagte Keller abschließend unter Anspielung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Karlsruhe hatte der Klage des Kanzlers einer Brandenburger Hochschule auf lebenslange Verbeamtung stattgegeben, er hatte sich gegen die Ernennung zum Beamten auf Zeit gewehrt.
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