Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

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Das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zur Stärkung der beruflichen Bildung war gestern Thema im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gewesen. Der eingebrachte Gesetzentwurf zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung sowie die Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung wird heute im Deutschen Bundestag abschießend beraten. Nach Ansicht der Bundesregierung muss die berufliche Bildung sich heute mehr denn je als Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Vorrangiges Ziel der Novelle sei daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen.

Um die berufliche Ausbildung zu modernisieren, plant die Bundesregierung unter anderem die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, die Weiterentwicklung der »höherqualifizierenden« Berufsbildung sowie die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion begrüßte ausdrücklich die neuen Berufsbezeichnungen, die dann »Geprüfter Berufsspezialist«, »Bachelor Professional« und »Master Professional« heißen werden. Das führe zu mehr Transparenz. Auch lobte er die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende. Davon würden rund drei Prozent der Betrieb betroffen sein, die meisten davon in Ostdeutschland. »Wir haben darüber viel diskutiert. Aber es kann nicht sein, dass 30 Jahre nach der Wiedervereinigung die Azubis ungleich bezahlt werden«, sagte der Abgeordnete.

Eine Vertreterin der AfD-Fraktion lobte die Mindestausbildungsvergütung grundsätzlich, stellte jedoch in Frage, ob wirklich jeder Kleinstbetrieb auch im ländlichen Raum in Westdeutschland in der Lage sei, diese zu tragen. Sie regte eine Kompensation durch den Bund an. Als »babylonisches Wirrwarr« bezeichnete sie die Einführung der neuen Berufsbezeichnungen. »Das ist ein Irrweg.«

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion machte deutlich, dass es sich bei der Mindestausbildungsvergütung nicht um Sozialleistung handele. »Das ist ein Vergütung.« Es sei die Anerkennung der Azubis für die Wertschöpfung, die sie den Betrieben bringen würden.

Die Pläne zur Modernisierung der beruflichen Bildung seien »eine große Enttäuschung«, sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion. Beispielsweise würden Wege in der individuellen Bildung darin nicht ausreichend abgebildet, Teilabschlüsse würden nicht ermöglicht. Insgesamt würden die Hürden für die Arbeitgeber weiter erhöht. Es müsste sich dann niemand wundern, wenn immer weniger Betriebe ausbilden würden.

Eine Vertreterin der Linksfraktion forderte ein Recht auf Ausbildung. Mehr als zwei Millionen junge Menschen zwischen 20 bis 34 Jahren hätten keinen beruflichen Abschluss. Das würde bei den meisten in eine prekäre Beschäftigung führen. 270.000 jungen Menschen würde mangelnde Ausbildungsreife beschieden. Diese würden dann in Übergangssystem verharren und wiederum rund 40 Prozent davon würden es auch von dort nicht in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. »Das muss geändert werden«, sagte sie.

Die Vertreterin der Grünen sagte, dass sich ihre Fraktion grundsätzlich über die Stärkung der beruflichen Bildung freue, der parlamentarische Ablauf jedoch zu gehetzt und schnell von statten ginge. Die geplante Mindestausbildungsvergütung würde bei vielen Azubis gar nicht greifen, wie etwa in Sozialberufen. Ferner forderte sie, die geplanten Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Bildung noch einmal zu bedenken und das Verfahren dazu neu zu moderieren.

 

 

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