Hartz-IV-Sanktionen: BVG-Richter setzen Sanktionspraxis klare Grenzen

Artikel-Bild

Bundesverfassungsgericht bestätigt Mitwirkungspflichten im SGB II 

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 5. November 2019 deutliche Grenzen festgelegt, in denen es möglich ist, Sanktionen gegenüber Hilfebedürftigen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu verhängen. Die Bindung staatlicher existenzsichernder Leistungen an zumutbare Mitwirkungspflichten hat es im Grundsatz bestätigt. Das Gericht hat jedoch betont, dass hierfür – ab sofort – besonders strenge Grenzen gelten und damit Rechtsklarheit geschaffen.

Eine Sanktion darf auf Basis der jetzigen Regelungen und des Urteils eine Minderung des maßgeblichen Regelbedarfs wegen wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten um 30 Prozent nicht übersteigen. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber hinaus Vorgaben gemacht, dass in Fällen außergewöhnlicher Härte ab sofort von einer Minderung abgesehen werden kann und die Betroffenen auch ihre Mitwirkung nachholen können. Die Minderung darf bei nachträglicher Mitwirkung maximal noch einen Monat andauern.

Über Kürzungen bei Meldeversäumnissen, wenn Leistungsberechtigte nicht zu Terminen erscheinen, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich nicht entschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenso betont, dass die Regelung für Personen unter 25 Jahren nicht Gegenstand der Entscheidung ist. Es gilt jetzt zeitnah auszuwerten, inwiefern die vom Gericht aufgestellten Grundsätze auch hierfür Anwendung finden und inwieweit grundsätzlich die Vorgaben für eine Neureglung gelten.

Die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts gelten ab sofort. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird umgehend auf Bundesagentur für Arbeit, Länder und Kommunen zugehen, um die rechtssichere Anwendung in den Jobcentern zu gewährleisten.

 

 

Ähnliche Themen in dieser Kategorie

25.11.2022

Der Bundesrat hat am 25. November 2022 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend …

24.11.2022

Verhandlungserfolg im Vermittlungsausschuss: Vertreter*innen von Bundesrat und Bundestag haben sich am 23. November 2022 im Vermittlungsausschuss auf eine Reihe von Änderungen am Bürgergeld-Gesetz geeinigt.  Der Einigungsvorschlag sieht …

14.11.2022

Der Bundesrat hat am 14. November 2022 dem Bürgergeld-Gesetz nicht zugestimmt In der Abstimmung erhielt der Bundestagsbeschluss nicht die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen. Bundestag oder Bundesregierung können nun den …

11.10.2022

Das Arbeitslosengeld II im Besonderen und die staatliche Grundsicherung im Allgemeinen sollen reformiert und durch ein neues »Bürgergeld« abgelöst werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der am Donnerstag in erster Lesung vom …

.
Oft gelesen...