Praxis-Leitfaden »Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt!«
Charta der Vielfalt veröffentlicht Praxis-Leitfaden für Unternehmen.
Die Charta der Vielfalt unterstützt die Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt mit einem neuen Praxis-Leitfaden. Die Broschüre informiert Unternehmen praxisnah zu rechtlichen und organisatorischen Fragen.
Arbeitserlaubnis, Sprachkurs, die Anerkennung von Qualifikationen – bei der Integration von Flüchtlingen stehen Unternehmen vor Herausforderungen. Pünktlich zum heutigen Deutschen Arbeitgebertag erscheint der Praxis-Leitfaden der Charta der Vielfalt »Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt!«, unterstützt von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Aydan Özoğuz. Die Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen: Wer darf arbeiten? Welche Einstiegsmodelle und Qualifizierungsmaßnahmen sind für Flüchtlinge möglich? Welche Vergütungen und Zuschüsse erhalten Arbeitgeber, die Flüchtlinge beschäftigen? Welche Erfolgsfaktoren sorgen für eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Kulturen?
»Mit dem Praxis-Leitfaden ‚Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt!‘ möchten wir Arbeitgebern praxisnahe Unterstützung anbieten und sie ermutigen, Flüchtlingen eine Chance zu geben. Durch diese zusätzlichen Arbeitskräfte können die Auswirkungen des demographischen Wandels abgeschwächt werden – vorausgesetzt, diese neue Vielfalt wird umsichtig im Arbeitsmarkt integriert«, erklärt Aletta Gräfin von Hardenberg, Geschäftsführerin des Vereins Charta der Vielfalt.
Im Praxis-Leitfaden kommen Arbeitgeber zu Wort, die Flüchtlinge erfolgreich integriert haben: Ein Handwerksbetrieb in Passau ermöglicht jungen Geflüchteten Probe- und Betriebspraktika; ein Unternehmen in Brandenburg hat Flüchtlinge nach einer Grundlagenausbildung in Prozess- und Schweißtechnik als Produktionshelfer übernommen. Die Broschüre bietet außerdem eine Übersicht hilfreicher Kontakt- und Info-Adressen für Unternehmen und Institutionen.
Morgen, am 25. November, findet darüber hinaus das initiale Treffen des »Runden Tisches der Charta der Vielfalt« zur Flüchtlingshilfe statt, koordiniert von EY in Berlin. Wirtschaftsunternehmen diskutieren zusammen mit weiteren gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren Möglichkeiten einer gemeinsamen Initiative zur Flüchtlingshilfe. Damit setzen die Unternehmen das Vorhaben um, das am 10. September zusammen mit Staatsministerin Aydan Özoğuz im Bundeskanzleramt beschlossen wurde.
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