EU-Bürger machen ein Drittel aller Einbürgerungen in Deutschland aus
Die Zahl der EU-Bürger*innen, die sich für einen deutschen Pass beworben haben, ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen
Waren es zur Jahrhundertwende gerade einmal 4.400 Menschen, so haben 2018 rund 36.000 Personen die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen. Damit geht jeder dritte neu ausgestellte Pass an einen EU-Bürger. Diese Zahlen nennt das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) anlässlich der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vor 20 Jahren.
Die Erweiterungsrunden der Europäischen Union in den Jahren 2004 und 2007 sowie das absehbare Ausscheiden Großbritanniens haben die Einbürgerungszahlen von EU-Angehörigen zuletzt deutlich ansteigen lassen. Mit 6.300 neu ausgestellten Staatsbürgerschaften stellten die Briten 2018 die größte Gruppe, gefolgt von Menschen aus Polen (6.200) und Rumänien (4.300). Die Mehrheit der eingebürgerten Menschen kommt nach wie vor aus Ländern außerhalb der EU. Ihre Zahl ist jedoch insgesamt rückläufig: Sie sank von 181.000 im Jahr 2000 auf nunmehr rund 75.000 ab. Hier bilden Menschen aus der Türkei (16.700), dem Irak (4.000) und dem Kosovo (3.800) die größten Gruppen.
Mit der im Jahr 2000 rechtsgültig gewordenen Reform wurde das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht deutlich umgestaltet. Dabei wurde das Abstammungsprinzip um das neu eingeführte Geburtsortprinzip erweitert und die Aufenthaltsdauer für eine Einbürgerung deutlich verkürzt. »Seitdem haben Zuwanderer einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben und bestimmte Integrationsvoraussetzungen erfüllen. EU-Bürger haben zudem seit 2007 generell die Möglichkeit einer doppelten Staatsangehörigkeit«, erklärt der Politikwissenschaftler Martin Weinmann vom BiB.
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