Covid-19: Überbrückungshilfen auch für Inklusionsbetriebe

Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesminister der Finanzen vorgelegten Eckpunkte für ein Programm »Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen« beschlossen. Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen und Organisationen, die ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, für die Monate Juni bis August 2020 eine weitergehende Überbrückungshilfe zu gewähren und so ihre Existenz zu sichern.
Davon profitieren auch Einrichtungen der Behindertenhilfe und Sozialunternehmen, insbesondere Inklusionsbetriebe, betonte Bundesminister Hubertus Heil: »Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sind durch die Corona-Pandemie hart getroffen und besonders auf unsere Unterstützung angewiesen. Ich freue mich, dass die Bundesregierung sichergestellt hat, dass nun auch Sozialkaufhäuser und Inklusionsbetriebe Überbrückungshilfen erhalten können. Die Inklusionsbetriebe bieten Menschen mit Behinderungen Arbeit und damit Betätigung und Bestätigung. Das ist gerade in diesen Zeiten besonders wichtig«.
Inklusionsbetriebe sind Betriebe, die bis zu 50 Prozent schwerbehinderte Menschen beschäftigen. Es gibt in Deutschland rund 900 Inklusionsbetriebe, in denen rund 30.000 Menschen arbeiten. Davon sind rund 13.000 schwerbehindert. Inklusionsbetriebe sind deshalb ein Eckpfeiler der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Deutschland.
Inklusionsbetriebe konnten die bisherigen Corona-Schutzschirme oftmals nicht in Anspruch nehmen, weil sie z.B. gemeinnützig sind. Es war deshalb das erklärte Ziel des BMAS, im neuen Konjunkturpaket unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass auch Inklusionsbetriebe erfasst sind.
(nach einer BMAS-PM)
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