Allianz für Aus- und Weiterbildung berät über Umsetzung des Bundesprogramms »Ausbildungsplätze sichern«

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Allianz für Aus- und Weiterbildung berät die nächsten Umsetzungsschritte   

Gestern hat das Kabinett die Eckpunkte für das Bundesprogramm »Ausbildungsplätze sichern« verabschiedet und darin die Vereinbarung der Allianz für Aus- und Weiterbildung vom 26. Mai 2020 aufgegriffen. Heute hat die aus Vertreter*innen von Bund, Wirtschaft, Gewerkschaften, Ländern und der Bundesagentur für Arbeit bestehende Allianz für Aus- und Weiterbildung die nächsten Umsetzungsschritte beraten.

Das Bundesprogramm »Ausbildungsplätze sichern« ergänzt bereits bestehende Förderinstrumente des Bundes und wird einen wichtigen Beitrag leisten, um kleine und mittlere Unternehmen als Ausbildungsbetriebe zu stärken.

So sollen z.B. Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau stabil halten oder ausbauen Ausbildungsprämien erhalten. Kleine und mittlere Unternehmen, die Auszubildende aus pandemiebedingt insolventen KMU übernehmen, erhalten eine Übernahmeprämie für jeden aufgenommenen Auszubildenden. Schließlich ist eine Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung geplant, um Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, zu ermöglichen, ihre Ausbildung temporär in einem anderen Betrieb oder einer Überbetrieblichen Berufsbildungsstätte weiterzuführen. Zudem bekommen kleine und mittlere Unternehmen, die stark von Kurzarbeit betroffen sind, ihre Auszubildenden und das Ausbildungspersonal aber nicht in Kurzarbeit schicken, ebenfalls eine Förderung.

Die Corona-Pandemie stellt nicht nur die Betriebe beim Abschluss neuer Ausbildungsverhältnisse vor besondere Herausforderungen. Außergewöhnliche Flexibilität war in diesem Jahr bei der Durchführung der bundeseinheitlichen Abschluss- und Gesellenprüfungen gefragt. Der termingerechte Abschluss der Abschluss- und Gesellenprüfungen war nur durch das Engagement der ehrenamtlichen Prüfer*innen möglich.

Das Maßnahmenpaket richtet sich an KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise betroffen sind. Sie sollen zeitlich befristet im Ausbildungsjahr 2020/21 Unterstützung erhalten, damit sie ihre Ausbildung aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können.

Die Maßnahmen im Überblick:

  • Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot fortführen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).Ausbildungsprämie (Ausbildungsangebot erhöhen): Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).
  • Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.
  • Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.
  • Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.
  • Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.

 

 

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