Sowohl Bruttomonatsverdienste als auch Arbeitszeiten sanken im 2. Quartal 2020

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Kurzarbeit führt zu sinkenden Monatsverdiensten  

Die Bruttomonatsverdienste der Voll- und Teilzeitbeschäftigten in der Bundesrepublik sind im 2. Quartal 2020 durchschnittlich um 2,2 % gegenüber dem Vorjahresquartal gesunken, so das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung. Gleichzeitig habe sich auch die bezahlte Wochenarbeitszeit der Beschäftigten im Durchschnitt um 4,7 % reduziert.

Der verbreitete Einsatz von Kurzarbeit aufgrund der Corona-Pandemie hatte negative Effekte auf die Höhe und Entwicklung der Bruttomonatsverdienste sowie der Arbeitszeit, wenngleich das Kurzarbeitergeld die Einkommensverluste für die Beschäftigten zum Großteil abfederte. Die Bruttostundenverdienste wurden hingegen nicht durch die Kurzarbeit beeinflusst. Sie stiegen um durchschnittlich 2,6 % im Vergleich zum Vorjahresquartal.

In der Beherbergung sinken Verdienste und Arbeitszeit am stärksten

Das Ausmaß der Kurzarbeit sowie die Kontaktbeschränkungen und Geschäftsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie haben die einzelnen Branchen in Deutschland im 2. Quartal 2020 unterschiedlich stark getroffen. Die größten Rückgänge der Bruttomonatsverdienste im Vergleich zum Vorjahresquartal sind in den Wirtschaftszweigen Beherbergung mit -18 %, Herstellung von Kraftwagen mit -17 % sowie im Bereich der Reisebüros beziehungsweise Reiseveranstalter mit -15 % festzustellen. Dies ist vor allem auf den durch Kurzarbeit bedingten überdurchschnittlichen Rückgang der Arbeitszeit zurückzuführen, der bei -20 % (Beherbergung, Herstellung von Kraftwagen) beziehungsweise -18 % (Reisebranche) lag. Ebenfalls stark von einer negativen Bruttolohnentwicklung betroffene Wirtschaftsbereiche sind die Luftfahrt, die Gastronomie und auch der Einzelhandel.

Detaillierte und endgültige Daten zu der Entwicklung der Nominal- und Reallöhne für das 2. Quartal 2020 sowie Langzeitvergleiche werden voraussichtlich Ende September 2020 veröffentlicht.


Entwicklung Verdienste und AZeiten

 

Methodische Hinweise

Die hier veröffentlichten Bruttoverdienste sind ausschließlich die von Arbeitgeberseite gezahlten Verdienste. Sie umfassen keine Sonderzahlungen (wie zum Beispiel Urlaubsgeld) oder Kurzarbeitergeld. Die Bruttoverdienste und Arbeitszeiten bilden vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich (»Gesamtwirtschaft«) sowie in ausgewählten Branchen in Deutschland ab. Es handelt sich um vorläufige Ergebnisse aus der Vierteljährlichen Verdiensterhebung für das 2. Quartal 2020.

 

 

 

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