Anerkennungsverfahren von ausländischen Berufsqualifikationen erreichen neuen Höchststand
Das Statistische Bundesamt hat heute die Ergebnisse der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes veröffentlicht. Im Jahr 2019 sind die Antragszahlen im achten Jahr des Gesetzes erneut gestiegen: 33.120 Menschen haben die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation beantragt. Fast die Hälfte der Anträge kam von Pflegekräften.
Im Anerkennungsverfahren können Fachkräfte mit ausländischen Berufsabschlüssen prüfen lassen, ob ihre Qualifikation mit dem jeweiligen deutschen Referenzberuf gleichwertig ist. Das Anerkennungsverfahren stellt somit sicher, dass die Qualifikationsanforderungen für eine Berufsausübung in Deutschland erfüllt sind.
Im Vergleich zu 2018 sind die Anträge zu Bundesberufen (zum Beispiel Pflegekräfte, Ärzte, Elektroniker) im Jahr 2019 um 13,4 Prozent gestiegen. Seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes 2012 haben fast 175.000 Menschen einen Antrag auf Anerkennung allein in bundesrechtlich geregelten Berufen gestellt. Besonders deutlichen Zuwachs verzeichnete die Gesundheits- und Krankenpflege: Fast 30 Prozent mehr Anträge gingen im Jahr 2019 bei den zuständigen Stellen ein. Gesundheits- und Krankenpflege war damit der mit Abstand nachgefragteste Beruf. Wie im vergangenen Jahr wurde fast die Hälfte der Ausbildungen hierzu auf den Philippinen, in Bosnien und Herzegowina oder Serbien erworben. Auch die Berufe in Landeszuständigkeit wie etwa Ingenieur oder Lehrer verzeichnen eine verstärkte Nachfrage. Von den im Jahr 2019 ingesamt 43.128 gestellten Anträgen entfielen rund 10.000 auf Berufe in Landeszuständigkeit.
Bei fast drei Viertel der Anträge zu Berufen in Bundeszuständigkeit stammte die berufliche Qualifikation 2019 aus einem Nicht-EU-Staat. Hauptherkunftsstaaten waren Bosnien und Herzegowina (3.081 Anträge), die Philippinen (2.589 Anträge), Serbien (2.571 Anträge) und Syrien (2.514).
Laut der Anerkennungsstatistik zu Bundesberufen wurden im Jahr 2019 34.695 Verfahren beschieden. Bei 50,2 Prozent dieser Verfahren wurde eine volle Gleichwertigkeit festgestellt. In nur 2,6 Prozent der Bescheide konnte keine Gleichwertigkeit anerkannt werden. Der übrige Anteil (9,5 Prozent) entfiel auf eine teilweise Gleichwertigkeit bei nicht reglementierten Berufen (z. B. Elektroniker oder Kaufleute) und der »Auflage« einer Ausgleichsmaßnahme bei reglementierten Berufen (37,6 Prozent), wie zum Beispiel einer Kenntnisprüfung, insbesondere für medizinische Gesundheitsberufe, die zum Ende des Berichtsjahres noch nicht erfüllt war.
Der rechtliche Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren besteht unabhängig vom Wohnort. Auch im Ausland lebende Personen können daher einen Antrag auf Anerkennung stellen – und nehmen diese Möglichkeit zunehmend in Anspruch: Anträge aus dem Ausland verzeichneten im Jahr 2019 einen Zuwachs von gut 65 Prozent zum Vorjahr. Sie machen damit knapp 30 Prozent aller im Jahr 2019 gestellten Anträge aus.
Seit dem Start des Anerkennungsgesetzes 2012 wurden in bundesrechtlich und landesrechtlich geregelten Berufen sowie für Zeugnisbewertungen in akademischen Berufen zusammen mehr als 350.000 Anträge eingereicht.
Hintergrund
Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung wurde vom BMBF gemeinsam mit dem Bundesarbeitsministerium und der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet und hat im Februar 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Die Auswertung und Begleitung der amtlichen Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes ist Teil des Monitorings zum Anerkennungsgesetz. Es wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des BMBF umgesetzt.
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