Hoher Anteil von Ausländer*innen weiterhin atypisch beschäftigt
Mehr als ein Drittel (34,4 %) der erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländer aus einem Staat außerhalb der EU arbeitete 2019 in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis, das heißt entweder befristet, weniger als 20 Wochenstunden, geringfügig beschäftigt oder in Zeitarbeit.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren demgegenüber nur 17,9 % der Kernerwerbstätigen mit deutscher Staatsangehörigkeit atypisch beschäftigt. Das waren 1,1 Millionen weniger als noch 2011. Bei Personen ohne eine EU-Staatsangehörigkeit konnte hingegen kein Rückgang festgestellt werden: Unter ihnen stieg die Zahl atypisch Beschäftigter im selben Zeitraum sogar um 240.000.
EU-Bürgerinnen und -Bürger zu 26,8 % atypisch beschäftigt
Bürgerinnen und Bürger aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat haben aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit hierzulande grundsätzlich den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt wie Deutsche. Trotzdem lag 2019 der Anteil atypisch Beschäftigter an den Kernerwerbstätigen aus anderen EU-Staaten mit 26,8 % höher als bei den Deutschen. Dabei sind EU-Bürgerinnen und Bürger vor allem häufiger in befristeter Beschäftigung (11,5 %) und in Zeitarbeit (5,9 %).
Erwerbstätige ohne EU-Staatsangehörigkeit mit höherer Beteiligung am Arbeitsmarkt
Trotz ihres vergleichsweise hohen Anteils von atypischen Beschäftigungsverhältnissen konnten auch in Deutschland ansässige Erwerbstätige ohne EU-Staatsangehörigkeit an der allgemeinen positiven Entwicklung des Arbeitsmarktes teilhaben. 2019 waren von ihnen gegenüber 2011 zusätzlich 800.000 kernerwerbstätig und immerhin 510.000 davon in einem Normalarbeitsverhältnis. Damit lag der Anteil normalbeschäftigter Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer 2019 bei 56,5 %. Er ist immer noch deutlich niedriger als der entsprechende Anteil unter deutschen Kernerwerbstätigen (72,8 %).
Wenn Personen ohne EU-Staatsangehörigkeit atypisch beschäftigt sind, dann sind sie am häufigsten teilzeitbeschäftigt mit weniger als 20 Wochenstunden (19,5 %) oder befristet beschäftigt (14,1 %). Im Vergleich befanden sich 11,8 % beziehungsweise 5,1 % der deutschen Erwerbstätigen in den entsprechenden Beschäftigungsverhältnissen.
Über 70 % aller Kernerwerbstätigen arbeiteten 2019 in einem Normalarbeitsverhältnis
Insgesamt arbeiteten 71,2 % der Kernerwerbstätigen 2019 in einem Normalarbeitsverhältnis, also sozialversicherungspflichtig, unbefristet mit mindestens 21 Wochenstunden und nicht in Zeitarbeit. 19,5 % atypisch beschäftigt. Die seit 2011 andauernde Zunahme des Anteils Normalbeschäftigter setzte sich somit fort (+5,2 Prozentpunkte), während die atypische Beschäftigung langsam, aber kontinuierlich zurückging (-2,9 Prozentpunkte).
VERWEISE
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