Entwicklung der Corona-Soforthilfen

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Die Bundesregierung informiert über die Verbände und Organisationen, die im Rahmen der Entwicklung der Corona-Sofort- und Überbrückungshilfen mit den zuständigen Ministerien in Kontakt standen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen heißt es, dass auch Verbände beteiligt waren, die viele Kleinstunternehmer und Soloselbstständige vertreten.

Nach Auffassung der Bundesregierung seien die Belange der Soloselbstständigen in den verschiedenen Politikbereichen ausreichend berücksichtigt.
 
Von Januar bis Juli 2020 haben sich 79.300 Selbstständige bei den Jobcentern hilfebedürftig gemeldet. Davon entfielen rund 74.800 Zugänge auf den Zeitraum nach dem Beginn der Pandemiebekämpfung. Die Leistungsansprüche beliefen sich im März 2020 auf durchschnittlich 1.021 Euro, für Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbsfähigen Berechtigten, der Einkommen aus selbständiger Tätigkeit erzielt. Selbständige, die kein Einkommen mehr erzielen, seien in dieser Statistik nicht erfasst. Für freiwillig Weiterversicherte werde die Unterbrechung der selbständigen Tätigkeit durch die Corona-Pandemie nicht einschränkend berücksichtigt, der Versicherungsschutz bleibe also erhalten. Weiter Änderungen an der freiwilligen Arbeitslosenversicherung seien nicht geplant.

 

 

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