Eingliederungsvereinbarungen: Nur ein Teil der Arbeitslosen profitiert von frühen Abschlüssen
Frühe Eingliederungsvereinbarungen helfen nicht immer
Eingliederungsvereinbarungen dokumentieren sowohl die Unterstützungsaktivitäten der Arbeitsvermittler bei der Jobsuche als auch die Eigenbemühungen der Arbeitsuchenden. Ihr Abschluss ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Ein Forscherteam des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Universität Mannheim hat untersucht, ob ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Eingliederungsvereinbarung die Beschäftigungschancen verbessert. Das Ergebnis lautet: In manchen Fällen ja, aber nicht immer.
Insbesondere männliche Arbeitslose mit Förderbedarf, bei denen beispielsweise Fortbildungen zur Verbesserung der Chancen am Arbeitsmarkt erforderlich sind, profitieren von einem frühzeitigen Abschluss der Eingliederungsvereinbarungen. Sie sind schneller wieder beschäftigt, wenn die Eingliederungsvereinbarung möglichst früh und nicht erst nach sechs Monaten Arbeitslosigkeit abgeschlossen wird.
Bei Männern, die von vornherein sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, aber auch bei Männern, bei denen aufgrund mehrerer Vermittlungshemmnisse eine Arbeitsaufnahme innerhalb eines Jahres unwahrscheinlich ist, ist eine frühe Eingliederungsvereinbarung dagegen nicht hilfreich. Bei arbeitsuchenden Frauen spielt der Zeitpunkt ganz generell kaum eine Rolle.
Aufgrund der Forschungsergebnisse hat die Bundesagentur für Arbeit die bisherige Regelung, mit allen Arbeitslosen Eingliederungsvereinbarungen bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder zeitnah danach abzuschließen, flexibilisiert.
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