Entwicklungen in der Jugendarbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenquote unter jungen Menschen ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken.
2013 waren im Jahresdurchschnitt 5,9 Prozent der Frauen und Männer unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet, 2019 waren es noch 4,4 Prozent, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht.
In der Coronakrise ist die Jugendarbeitslosigkeit allerdings wieder gestiegen, wie aus den Monatswerten für das Jahr 2020 hervorgeht. So stieg die Arbeitslosenquote unter jungen Leuten im August 2020 auf 6,8 Prozent.
Unter den Leistungen der Agenturen für Arbeit für junge Menschen kommen neben den Dienstleistungen Berufsorientierung, Berufsberatung und der Ausbildungsvermittlung für NEETs (Not in Education, Employment or Trai-ning; auf deutsch: nicht in Ausbildung, Arbeit oder Schulung) vor allem folgende ausbildungsfördernde Leistungen in Betracht:
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB)
Die in der Regel zehn bis elf Monate dauernden BvB geben lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen, aber auch unversorgten Ausbildungsbewerbern (sog. Marktbenachteiligte) Einblicke in verschiedene Berufsfelder und vermitteln Inhalte des ersten Ausbildungsjahres. Es kann auch auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses vorbereitet werden (Rechtsanspruch). Die Regelförderdauer beträgt in diesem Fall zwölf Monate. In begründeten Fällen ist eine Verlängerung der individuellen Förderdauer möglich (Gesamtförderdauer maximal 18 Monate).
Einstiegsqualifizierung
Die Einstiegsqualifizierungen eröffnen insbesondere solchen jungen Menschen, die aus individuellen Gründen eingeschränkte Vermittlungsaussichten haben, durch den Erwerb erster berufspraktischer Erfahrungen Zugang zu betrieblichen Ausbildungsangeboten. Aber auch für junge Menschen, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen oder lernbeeinträchtigt bzw. sozial benachteiligt sind, wird eine Brücke zum Einstieg in eine Berufsausbildung geschaffen.
Assistierte Ausbildung
Mit der Assistierten Ausbildung sollen mehr benachteiligte junge Menschen zu einem erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung im dualen System geführt werden.
Außerbetriebliche Berufsausbildung
Für benachteiligte junge Menschen, bei denen eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht erfolgreich ist, kann eine Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) gefördert werden. Während der BaE sollen alle Möglichkeiten wahrgenommen werden, um den Übergang des jungen Menschen in eine betriebliche Berufsausbildung zu erreichen.
Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter oder schwerbehinderter Menschen
Für behinderte und schwerbehinderte Auszubildende können Arbeitgeber einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung oder zu einer vergleichbaren Vergütung erhalten, wenn der Ausbildungserfolg sonst nicht zu erreichen ist. Die monatlichen Zuschüsse sollen regelmäßig 60 Prozent, bei schwerbehinderten Menschen 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr oder der vergleichbaren Vergütung einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen können Zuschüsse jeweils bis zur Höhe der Ausbildungsvergütung für das letzte Ausbildungsjahr erbracht werden.
Die für diese Leistungen benötigten Haushaltsmittel werden im Haushalt der BA bedarfsgerecht und für ein gesamtes Haushaltsjahr veranschlagt. Während die Ermessensleistungen im Eingliederungstitel im Kapitel 2 des Haushaltsplans veranschlagt werden, sind die Mittel für die Leistungen, für die Rechtsansprüche bestehen, im Kapitel 3 zu finden.
VERWEISE