Bundesregierung gegen bedingungsloses Grundeinkommen
Ein bedingungsloses Grundeinkommen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht geeignet, um eventuelle Lücken bei den Corona-Hilfen zu stopfen.
Das machte Gerald Becker-Neetz, Leiter der Unterabteilung Ia Soziale Marktwirtschaft, Zukunft des Sozialstaates und Forschung beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 26.10.2020 während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses deutlich. Die Bundesregierung überprüfe permanent die Zielgenauigkeit der Corona-Hilfsmaßnahmen und steuere bei Bedarf nach, sagte der Ministeriumsvertreter.
Aus Sicht der Petentin Susanne Wiest muss hingegen angesichts der Corona-Krise »kurzfristig und zeitlich begrenzt, aber solange wie notwendig« ein bedingungsloses Grundeinkommen gewährt werden. Ein Ende der Krise, »die für viele Menschen auch zu einer schweren wirtschaftlichen Existenzkrise geworden ist«, sei nicht in Sicht, sagte Wiest vor den Abgeordneten. Die getroffenen Hilfsmaßnahmen seien nicht zielgenau, kritisierte sie. Ihr Beantragung werde in der Bevölkerung als kompliziert, bürokratisch und zeitaufwendig wahrgenommen. »Oft kommt Hilfe nicht dort an, wo sie gebraucht wird. Viele Menschen fallen komplett durch das Raster«, sagte die Petentin. Gerade in der jetzigen komplizierten Situation bräuchten alle Menschen »eine sichere finanzielle Basis, die uns trägt«.
Der die Petentin begleitende Wirtschaftswissenschaftler Bernhard Neumärker von der Universität Freiburg erläuterte sein Modell eines Netto-Grundeinkommens, das seiner Aussage nach »sofort umsetzbar ist«. Jeder Bürger würde demnach monatlich 550 Euro erhalten, »Kinder etwas weniger«. Damit seien alle Menschen abgesichert, so Neumärker. Das Modell finanziere sich aus jetzt schon gewährten Mitteln, die lediglich umgeschichtet werden müssten, sagte er. Eine Reform des Renten- und Gesundheitssystems sei nicht nötig.
Auf die Frage, warum alle Menschen, statt nur der wirklich bedürftigen, von einem bedingungslosen Grundeinkommen profitieren sollten, sagte die Petentin: »Die Bedarfsprüfungen und Regeln für die Zugangsberechtigung schaffen eine große Unsicherheit. Das wollen wir in einer Demokratie nicht. Da gehören alle dazu.« Wer kein Bedarf für ein solches Grundeinkommen habe, könne dieses »ganz entspannt zurück spenden«, sagte Wiest. Dies wäre auch ein Wechsel vom Misstrauen, mit dem den Bürgern oft begegnet werde, »hin zu Vertrauen«.
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Anette Kramme (SPD) antwortete auf die Frage, ob bei Gewährung eines bedingungslosen Grundeinkommens die Erwerbtätigkeit zurückgeht: Sie gehe davon aus, dass viele Menschen ihre Arbeitsbedingungen als unangenehm empfinden und andere Dinge lieber täten. Insofern sei davon auszugehen, dass die Erwerbstätigkeit zurückgehen werde.
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