Corona-Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: Minijobs verlieren

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Geldbörse

Corona macht es Minijobbenden nicht leicht: Nach dem ersten Shutdown haben laut Bundesagentur für Arbeit bis zum Frühjahr mehr als eine halbe Million geringfügig Beschäftigte ihren Job verloren. Waren es im Dezember 2019 noch rund 7,6 Millionen, so hat sich die Zahl bis April auf 7 Millionen reduziert.

Nach den stabileren Sommermonaten fürchtet das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE) infolge der »zweiten Welle« nun einen erneuten Abbau von mehreren Tausend Minijobs.

»Offensichtlich zählen die Minijobbenden zu den ersten, die in Krisenzeiten ausgesteuert werden«, stellt die IAQ-Forscherin Dr. Jutta Schmitz-Kießler bei der Auswertung der Zahlen im Portal www.Sozialpolitik-Aktuell.de fest. Durch die Pandemie werden die Probleme der Beschäftigungsform Minijob deutlich: Als Randbelegschaften werden sie in Krisenzeiten als erste abgebaut und bekommen häufig arbeits- und tarif-rechtliche Ansprüche nicht gewährt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Feiertage, Urlaubsansprüche, tariflicher Grundlohn, tarifliche Zuschläge, Weihnachtsgeld) – entweder, weil die tatsächlichen Ansprüche nicht bekannt sind, oder weil die prekäre Lage der Beschäftigten ausgenutzt wird.

Auch die allgemeinen Kündigungsfristen haben in der Praxis häufig keinen Belang: Sie werden einfach nicht eingehalten und umgesetzt, weil Minijobbende oft in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten tätig sind und das Kündigungsschutzgesetz dort nicht gilt. Und: die Betroffenen bekommen kein Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, da für sie keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht.

Der abrupte Wegfall der Beschäftigung und des Einkommens ist insbesondere für jene Personen existenzbedrohend, die den Minijob als Hauptbeschäftigung ausüben und die im Haushalt nicht durch ein weiteres Einkommen abgesichert sind, wie z.B. Studierende oder Alleinerziehende. Vor diesem Hintergrund sind aktuelle Bestrebungen, die Geringfügigkeitsgrenze auf bis zu 600 Euro anzuheben und damit die Zahl der Personen mit Minijobs noch deutlich auszuweiten, nicht zu begründen. Schmitz-Kießler: »Das verschärft die Probleme!«.

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