Unterstützung von Solo-Selbstständigen über Hartz IV

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Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß (CDU), hat die Entscheidung verteidigt, coronabedingte Einnahmeausfälle bei Solo-Selbstständigen über die Grundsicherung (Hartz IV) auszugleichen. Die Bundesregierung habe die Solo-Selbstständigen von Beginn der Krise an im Blick gehabt, sagte er während einer öffentlichen Anhörung des Petitionsausschusses am Montag. So sei eine schnelle Abdeckung der fixen Kosten durch die klar und deutlich kommunizierte Soforthilfe und die folgende Überbrückungshilfe ermöglicht worden.

Was die Frage der privaten Lebenshaltungskosten angeht, so habe sich die Regierung bewusst für die Grundsicherung entschieden, »um zielgenau die Lebensumstände adressieren zu können«, sagte Bareiß. Der Zugang zur Grundsicherung sei relativ einfach gestaltet worden. »Wir haben die Vermögensprüfung entfallen lassen«, so der Staatssekretär. Sie finde nur bei »größeren Vermögensbeständen« ab 60.000 Euro statt. Die Altersvorsorge, Immobilien, das Auto oder Arbeitsmaterialien seien nicht in die Vermögensüberprüfung einbezogen worden.

Kritik an diesem Vorgehen übte Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD). Er hatte in seiner öffentlichen Petition, die mehr als 58.000 Unterstützer gefunden hat, bemängelt, dass die Corona-Hilfen »trotz guter Absichten« nicht ankämen. »Die Soforthilfen müssen verlängert, rechtssicher ausgestaltet und neben laufenden Betriebskosten auch die Lebenshaltung, Miete und Krankenversicherung als notwendige Ausgaben anerkannt werden«, verlangte der Petent.

Mit der angedachten Unterstützung über die Grundsicherung sei die Bundesregierung »im März falsch abgebogen«, sagte Lutz vor dem Ausschuss. Das Antragsverfahren für die Grundsicherung sei sehr kompliziert. Ein Drittel der Job-Center, so der Petent, würden die vereinfachten Regelungen schlichtweg nicht anwenden. Eine von seinem Verband initiierte Abfrage bei 27.000 Lockdown-geschädigten Solo-Selbständigen habe ergeben, dass 90 Prozent aktuell keine Hartz IV-Leistungen erhalten würden.

Kritik übte der Petent auch an den sogenannten Novemberhilfen. Zum einen könnten diese nicht von allen Solo-Selbstständigen beantragt werden. Es gebe zudem »viele Unsicherheiten bei der Antragstellung«, bei der der bürokratische Aufwand »aberwitzig hoch« sei. Bei Fehlern in der Antragstellung drohten zudem Anzeigen wegen Subventionsbetrug.

Lutz forderte für die Zukunft eine staatliche Beteiligung an den Lebenshaltungskosten und eine Übernahme der laufenden Betriebskosten. Die geplante Neustarthilfe sei hier im Grunde der richtige Weg. Allerdings müsse diese Hilfe so ausgestattet werden, »dass sie auch wirklich hilft«. Wenn für die Monate von Dezember 2020 bis Juni 2021 einmalig maximal 5.000 Euro ausgezahlt würden, seien dies auf die sieben Monate gerechnet 714 Euro im Monat. »Das reicht einfach nicht«, urteilte der Petent und forderte mindestens eine Verdopplung.

Aus Sicht des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wären Solo-Selbstständige mit einem Betrag von 1.500 Euro monatlich aber schlechter gestellt als über den Weg der Grundsicherung. Schließlich werde so auch die Miete - egal in welcher Höhe - vollständig abgedeckt. Die vom Petenten geschilderten Fälle, wonach eine Antragstellung nicht erfolgreich war oder die Antragsteller aufgefordert wurden, »Vermögenswerte« wie etwa ihre Fotokamera zu veräußern, ehe eine Zahlung bewilligt wird, nannte Bareiß Einzelfälle, in denen das Amt falsch gehandelt habe.

Mit Blick auf den Einwand, der Gang zum Amt sei erniedrigend und die Beantragung kompliziert, verwies der Regierungsvertreter darauf, dass es um sehr viel Steuergeld gehe. Da aber über die Grundsicherung die tatsächlichen Kosten abgedeckt würden, könne er nur sagen: »Der Gang aufs Amt lohnt sich«.

Überzeugt hat er den Petenten damit aber offenbar nicht. »Lieber weniger Geld, aber dafür unbürokratischer«, sagte Lutz.

 

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