November 2020: Erwerbstätigkeit sinkt leicht gegenüber dem Vormonat
Im November 2020 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 44,8 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland (Inländerkonzept) erwerbstätig. Im Vergleich zum Vormonat sank die Zahl der Erwerbstätigen im November 2020 saisonbereinigt leicht um 11.000 Personen (0,0 %).
Rückgang der Erwerbstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr setzt sich fort
Gegenüber dem November 2019 nahm die Zahl der Erwerbstätigen deutlich um 1,5 % ab (-689.000 Personen). Der Rückgang der Erwerbstätigenzahl im Vorjahresvergleich setzte sich damit unvermindert fort: Die Veränderungsrate gegenüber dem Vorjahreszeitraum hatte von Mai bis September 2020 bei -1,4 % und im Oktober wie nun im November bei -1,5 % gelegen. Im Vorkrisenmonat Februar 2020 war die Erwerbstätigkeit gegenüber dem Vorjahr dagegen noch um 0,4 % gestiegen (+199.000 Personen). Dieser Wachstumstrend endete mit Einsetzen der Corona-Pandemie ab März 2020.
Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass Kurzarbeitende nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung und der Arbeitskräfteerhebung als Erwerbstätige und nicht als Erwerbslose zählen.
Erwerbslosenquote im November 2020 bei 4,4 %
Nach Schätzungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung lag die Zahl der Erwerbslosen im November 2020 bei 1,94 Millionen Personen. Das waren 15.000 Personen oder 0,5 % mehr als im Oktober 2020. Im Vergleich zum November 2019 stieg die Zahl der Erwerbslosen um 593.000 Personen (+43,7 %). Die Erwerbslosenquote lag im November 2020 unverändert gegenüber dem Vormonat bei 4,4 %.
Methodische Hinweise
Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung und aus der Arbeitskräfteerhebung unterscheiden sich. Die Abweichungen sind auf die unterschiedlichen eingesetzten Konzepte der beiden Statistiken zurückzuführen. Nähere Hinweise zu den Hintergründen der Ergebnisunterschiede zwischen Arbeitskräfteerhebung und Erwerbstätigenrechnung finden Sie in den Erläuterungen zur Statistik.
Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.
Der Mikrozensus einschließlich der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde technisch und methodisch neugestaltet und in dieser Form Anfang 2020 eingeführt. Aus technischen Gründen erfolgt die Datenerhebung seit Anfang dieses Jahres zunächst mit Einschränkungen. Die Ergebnisse für Januar und Februar 2020 wurden daher mit Hilfe einer Schätzung auf Basis der Ergebnisse der Vorperiode ermittelt.
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