Bei Betriebsräten vorerst alles beim Alten
Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat am 17.02.2016 zwei Anträge von Grünen und Linken zur Stärkung der Betriebsräte abgelehnt. CDU/CSU und SPD votierten jeweils gegen die Anträge.
Darin hatten sich die Oppositionsfraktionen unter anderem für ein erleichtertes Wahlverfahren bei der Erstwahl eines Betriebsrates auch in kleineren Betrieben ausgesprochen und gefordert, den Kündigungsschutz im Betriebsverfassungsgesetz auch auf Wahlbewerber auszudehnen.
Die Fraktion Die Linke bekräftigte in der Diskussion, dass Betriebsräte auch bessere Freistellungsmöglichkeiten bräuchten, da ihre Aufgaben immer komplexer würden. Bündnis 90/Die Grünen wiesen darauf hin, wie wichtig Betriebsräte für innerbetriebliches Konfliktmanagement und die Identifikation der Arbeitnehmer mit dem Betrieb seien. Sie kritisierten den Linken-Antrag jedoch als zu weitgehend.
Auch die Fraktionen von SPD und CDU/CSU betonten die unverzichtbare Rolle von Betriebsräten und zeigten sich offen für Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz. Die Sozialdemokraten bezeichneten die Anträge als »im Grundsatz« richtig, verwiesen jedoch auf Differenzen zwischen den Koalitionsfraktionen, die einer Einigung derzeit im Wege stünden. Die Union betonte, es sei wichtig, dass es zu ausgewogenen Beratungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern komme, um dann ausgewogene Änderungen am Betriebsverfassungsgesetz zu erreichen. Dem würden die vorgelegten Anträge nicht entsprechen.