Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30. April 2021 verlängert

(Geschätzte Lesezeit: 1 - 2 Minuten)
BMAS3

Bisherige Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz werden fortgeschrieben und optimiert 

Das Bundeskabinett hat gestern die am 15. März 2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30. April 2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft.

Dies umfasst:

  • Die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen.
  • Die Reduktion der Personenbelegung in gemeinsam genutzten Räumen durch Vorgabe einer Mindestfläche von 10m² pro Person.
  • Die Einteilung in feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten.
  • Die Verpflichtung zur Bereitstellung und Benutzung hochwertiger Masken.

Die Änderungsverordnung enthält redaktionelle Überarbeitungen und Klarstellungen, um die Verständlichkeit und die praktische Umsetzung in den Betrieben zu erhöhen. Neu aufgenommen wurde eine Bestimmung zu betrieblichen Hygienekonzepten. Hierdurch wird sichergestellt, dass bei den stufenweise vorgesehenen Lockerungen wirtschaftlicher Aktivitäten die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes aufeinander abgestimmt und an die aktuellen betrieblichen Anforderungen angepasst werden. Durch eine weitere Änderung wird klargestellt, dass im Regelfall medizinische Gesichtsmasken bereitgestellt und getragen werden müssen. FFP2-Atemschutzmasken und vergleichbare Typen sind erforderlich, wenn Beschäftigte aufgrund spezifischer Anforderungen zusätzlich geschützt werden müssen.

Im Grundsatz hat sich die Corona-Arbeitsschutzverordnung bewährt. Laut einer aktuellen IZA-Umfrage für das BMAS hat die Nutzung von Homeoffice von Januar bis Februar 2021 um 22 % zugenommen. Die Beschäftigten stellen den Arbeitgebern ein gutes Zeugnis aus: Nur 11 % sehen Verbesserungsbedarf beim betrieblichen Infektionsschutz. Angesichts der unvermindert angespannten Infektionslage und den stufenweise vorgesehenen Lockerungen sind auch weiterhin die in der Verordnung beschriebenen Beiträge zum betrieblichen Infektionsschutz erforderlich, um das Infektionsgeschehen im Griff zu haben.

 

 

DJI-Studie: Junge Menschen in Deutschland mehrheitlich zufrieden
Überwiegende Lebenszufriedenheit trotz großer Herausforderungen Die Mehrheit der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland ist mit ihrem Leben zufrieden, so die aktuelle Studie »AID:A 2023 Blitzlichter« des Deutschen...
Corona-Maßnahmen haben tiefe Spuren bei Kindern, Jugendlichen und Eltern hinterlassen
Gesundheit und Wohlbefinden von Familien während und nach Corona Pandemie hinterlässt tiefe Spuren bei Eltern und Kindern Die Coronapandemie und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen haben bei Kindern, Jugendlichen und Eltern nachhaltige Spuren...
Pandemie verlängert Erwerbsunterbrechungen: Mütter kehren später in den Arbeitsmarkt zurück
Frauen, die im Jahr 2020 zum ersten Mal Mutter werden, kehrten nach der Geburt ihres Kindes später in den Beruf zurück als Mütter, deren Kinder zwei Jahre zuvor geboren wurden. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt-...

.