Mindestlohn und Minijobs
Entwicklung der atypischen Beschäftigung vor und während der Corona-Krise
Die Bundesregierung verteidigt die geplante Erhöhung der Verdienstgrenze bei Minijobs.
Die Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 450 auf 520 Euro ermögliche auch nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro je Stunde eine wöchentliche Arbeitszeit von 10 Stunden, argumentiert die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Gleichzeitig sollten Maßnahmen getroffen werden, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung förderten. So solle der im bisherigen Beitragsrecht bestehende Belastungssprung beim Übergang aus einer geringfügigen in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entfallen. Damit würden die Anreize erhöht, über einen Minijob hinaus und perspektivisch auch vollerwerbstätig zu sein, heißt es in der Antwort weiter.
Außerdem sollten mit Sachgrund befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auf eine Höchstdauer von sechs Jahren begrenzt werden, um Kettenbefristungen zu vermeiden, kündigt die Regierung an.
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