Mini-Jobs: Einhaltung geltenden Arbeitsrechts verlangt
Der Petitionsausschuss des deutschen Bundestages setzt sich für eine verstärkte Kontrolle der Einhaltung geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs ein
In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Bundesministerium der Finanzen als Material zu überweisen und sie den Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis zu geben. Die Fraktionen von CDU/CSU und AfD votierten hingegen für den Abschluss des Petitionsverfahrens.
In der öffentlichen Eingabe wird eine zuverlässige Kontrolle jener Arbeitgeber gefordert, die Minijobber beschäftigen. Bei Verstößen gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz müssten diese auch zur Verantwortung gezogen werden, heißt es.
Einige Arbeitgeber würden geringfügig Beschäftigten trotz anderslautender Regelungen ihre Rechte wie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder bezahlten Erholungsurlaub vorenthalten, schreibt der Petent. Der Gang zum Arbeitsgericht verhelfe nur dem Einzelnen zu seinem Recht und habe unter Umständen den Verlust des Arbeitsplatzes zur Folge. Eine grundlegende Änderung der Arbeitssituation für geringfügig Beschäftigte werde damit nicht erreicht, heißt es in der Petition.
Nach Einschätzung des Petitionsausschusses hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und die mit ihm eingeführten Dokumentationspflichten die Stellung der Minijobber und ihre Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen, maßgeblich verbessert. In das Mindestlohngesetz (MiLoG) seien bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns »gerade mit Blick auf die geringfügig Beschäftigten« auch öffentlich-rechtliche Vorschriften aufgenommen worden, heißt es in der Begründung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Diese regelten unter anderem Aufzeichnungspflichten zur Arbeitszeit von Minijobbern und die Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung bei der Kontrolle der Einhaltung des Mindestlohns. Damit werde gewährleistet, dass den Beschäftigten bei einem für die Arbeitnehmerrechte derart grundlegendem Gesetz wie dem MiLoG »nicht allein die Möglichkeit der gerichtlichen Durchsetzung ihres Mindestlohnanspruchs offensteht«.
Um darüber hinaus den Rechten von Minijobbern Geltung zu verschaffen, hält der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge die Information und Beratung von Beschäftigten sowie Arbeitgebern im Bereich der Arbeitnehmerrechte für maßgeblich. Das ausgebaute Informations- und Beratungsangebot durch die Minijobzentrale sei insoweit zu begrüßen, heißt es.
Unabhängig davon weisen die Abgeordneten darauf hin, dass sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in ihrem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode auf Verbesserungen bei den Mini- und Midi-Jobs verständigt hätten. So sollen beispielsweise Hürden abgebaut werden, die eine Aufnahme versicherungspflichtiger Beschäftigung erschweren. Zudem solle sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientieren. Sie soll dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht werden. Außerdem soll verhindert werden, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder »zur Teilzeitfalle insbesondere für Frauen werden«.
Stärker kontrolliert werden soll laut Koalitionsvertrag auch die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts bei Mini-Jobs. Mit Blick hierauf hält der Ausschuss die Eingabe nach eigener Aussage für geeignet, »in die diesbezüglichen Diskussionen und politischen Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden«.
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