4,5 Millionen Arbeitnehmer*innen haben 2021 Überstunden geleistet

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Davon haben 22 % Mehrarbeit in Form unbezahlter Überstunden erbracht

Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gehören Überstunden zum Arbeitsalltag: Durchschnittlich 4,5 Millionen von ihnen haben im Jahr 2021 mehr gearbeitet, als in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart. Das entsprach einem Anteil von 12 % der insgesamt 37,8 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Dabei leisteten Männer mit einem Anteil von 14 % etwas häufiger Mehrarbeit als Frauen (10 %).

Deutliche Unterschiede zeigten sich mit Blick auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche. Am weitesten verbreitet war Mehrarbeit im Bereich Finanz- und Versicherungsleistungen, wo fast jede fünfte Arbeitnehmerin oder jeder fünfte Arbeitnehmer (19 %) davon betroffen war. Auch in der Energieversorgung leistete mit 18 % ein vergleichsweise hoher Anteil Mehrarbeit. Am niedrigsten war der Anteil mit 6 % im Gastgewerbe, gefolgt von der Kunst- und Unterhaltungsbranche (8 %). Hier dürften sich vor allem die Beschränkungen während der Corona-Pandemie ausgewirkt haben.

29 % der Betroffenen mit mindestens 15 Mehrarbeitsstunden pro Woche

Für die meisten Beschäftigten war der Umfang der Mehrarbeit auf wenige Stunden pro Woche begrenzt. Rund ein Drittel (33 %) gab an, weniger als fünf Überstunden geleistet zu haben, bei 59 % waren es weniger als zehn Stunden. Allerdings leistete mehr als ein Viertel (29 %) der Betroffenen mindestens 15 Stunden Mehrarbeit in der Woche.

Mehrarbeit kann in Form von bezahlten und unbezahlten Überstunden geleistet werden oder auf ein Arbeitszeitkonto einfließen, über das sie später wieder ausgeglichen werden kann. Von den Personen, die 2021 mehr gearbeitet hatten als vertraglich vereinbart, leisteten immerhin knapp 22 % unbezahlte Überstunden. Knapp 18 % wurden für ihre Überstunden bezahlt. 72 % nutzten ein Arbeitszeitkonto für die geleistete Mehrarbeit. Mehrarbeit wurde damit teilweise über eine Kombination der drei Formen geleistet.

Methodischer Hinweis
Die Daten basieren auf den Erstergebnissen des Mikrozensus (LFS-Unterstichprobe) für das Jahr 2021. Mehrarbeit bezieht sich auf die abhängig Beschäftigten, die angaben, in der Berichtswoche in ihrer Haupttätigkeit mehr Stunden als vertraglich vereinbart gearbeitet zu haben. Diese Personen konnten weiterhin angeben, ob diese Stunden auf ein Arbeitszeitkonto einflossen oder als Überstunden entweder vergütet wurden oder unbezahlt waren. Es wurde berücksichtigt, dass Mehrarbeit auch über eine Kombination der drei Arten von Überstunden geleistet werden konnte. Abhängig Beschäftigte arbeiten auf Basis eines Arbeitsvertrages für einen Arbeitgeber und erhalten hierfür eine Vergütung. Dazu zählen Angestellte, Arbeiter*innen, Beamt*innen und Auszubildende.

 

  VERWEISE  
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