Juli 2022: Erwerbstätigkeit weiter gestiegen
Erwerbstätigenzahl 0,1 Prozent höher als im Vormonat und 0,2 Prozent unter dem Höchststand vom November 2019
Im Juli 2022 waren rund 45,4 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig
Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 25.000 Personen (+0,1 %), nachdem sie bereits in den Monaten Januar bis Juni 2022 durchschnittlich um jeweils 48.000 Personen oder 0,1 % zugenommen hatte. Damit wächst die Erwerbstätigenzahl seit dem Frühjahr 2021 weitgehend unbeeinflusst von den Corona-Infektionswellen sowie bisher auch von den Folgen des Kriegs in der Ukraine.
Nicht saisonbereinigt nahm die Zahl der Erwerbstätigen im Juli 2022 gegenüber Juni 2022 um 14.000 Personen (0,0 %) zu. Dieser Anstieg liegt leicht unter dem Juni-Durchschnitt der drei Vorkrisenjahre 2017 bis 2019 (+18.000 Personen). Den bisherigen Beschäftigungs-Höchstwert markiert weiterhin der November 2019 mit 45,5 Millionen Erwerbstätigen.
Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass Kurzarbeitende nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung und der Arbeitskräfteerhebung als Erwerbstätige zählen.
Aufwärtstrend stabil
Gegenüber Juli 2021 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Juli 2022 um 1,2 % (+549.000 Personen). Damit hat sich die Vorjahresveränderungsrate zwar weiter abgeschwächt (Mai 2022: +1,5 %, Juni 2022: +1,3 %), der Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt setzt sich aber fort.
Bereinigte Erwerbslosenquote im Juli 2022 unverändert bei 2,9 %
Nach Berechnungen auf Basis der Arbeitskräfteerhebung lag die Zahl der Erwerbslosen im Juli 2022 bei 1,40 Millionen Personen. Das waren 62.000 Personen oder 4,3 % weniger als im Vorjahresmonat Juli 2021. Die Erwerbslosenquote lag bei 3,2 % (Juli 2021: 3,4 %).
Bereinigt um saisonale und irreguläre Effekte wie zum Beispiel Wettereinflüsse oder Streiks lag die Erwerbslosenzahl bei 1,27 Millionen Personen und damit geringfügig über dem Niveau des Vormonats Juni 2022 (3 600 Personen; 0,3 %). Die bereinigte Erwerbslosenquote im Juli 2022 lag unverändert bei 2,9 %.
Methodische Hinweise
In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient dagegen einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen weitgehend unabhängig.
Sowohl die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie als auch der Zustrom von Geflüchteten aus der Ukraine seit März 2022 führen weiterhin zu einer erhöhten Unsicherheit bei der Schätzung der Erwerbstätigkeit.
Neben der Erstberechnung der Erwerbstätigenzahl für den Berichtsmonat Juni 2022 wurden im Rahmen der turnusmäßigen Überarbeitung der Ergebnisse der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen auch die vorläufigen monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit ab dem Jahr 2018 neu berechnet. Hierbei wurden alle zum jetzigen Berechnungszeitpunkt zusätzlich verfügbaren erwerbsstatistischen Quellen in die Erwerbstätigenrechnung einbezogen.
Aus der Neuberechnung der Erwerbstätigenzahlen resultieren monatliche und vierteljährliche Vorjahresveränderungsraten, die maximal um 0,1 Prozentpunkte nach oben und 0,2 Prozentpunkte nach unten von den bisher veröffentlichten Ergebnissen abweichen. Die Entwicklungsraten der Jahresdurchschnitte bleiben für die Jahre 2018 bis 2020 unverändert. Der Jahresdurchschnitt 2021 liegt um 0,1 Prozentpunkte höher.
Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung unterscheiden sich von denen aus der Arbeitskräfteerhebung. Die Abweichungen sind wesentlich auf die unterschiedlichen verwendeten Konzepte (Inländer- beziehungsweise Inlandskonzept) der beiden Statistiken zurückzuführen.
Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.
Der Mikrozensus einschließlich der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde technisch und methodisch neugestaltet und in dieser Form Anfang 2020 eingeführt. Im System der neugestalteten Erhebung sind die Resultate für den aktuellen Rand als vorläufig zu betrachten.
Darüber hinaus ist im Januar 2021 eine neue europäische Rechtsgrundlage für die Arbeitskräfteerhebung in Kraft getreten. Die neue EU-Verordnung schreibt eine Rückrechnung der Zeitreihe der Monatsergebnisse von 2020 zurück bis 2009 vor, um den Zeitreihenbruch durch die methodischen Änderungen der neuen Verordnung auszugleichen. Mit dem Berichtsmonat Mai 2022 wurde die Zeitreihe in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes für den entsprechenden Zeitraum revidiert.
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