Arbeitsagenturen erwarten von der Mindestlohnerhöhung nur geringe Beschäftigungsauswirkungen
Anders als bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 gibt es kaum Arbeitsagenturen, die negative Auswirkungen auf die Beschäftigung befürchten
Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass sich der Mangel an Arbeitskräften zwischenzeitlich massiv verschärft hat. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die sich auf die monatliche Befragung der 155 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) stützt.
Bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erwarten 86 Prozent der Agenturen für ihre Bezirke von der Erhöhung des Mindestlohnes auf 12 Euro keine Beschäftigungseffekte, während dies bei der geringfügigen Beschäftigung auf 70 Prozent zutrifft. Die übrigen Agenturen erwarten positive oder negative Wirkungen, die Anteile halten sich fast die Waage.
Vor der Einführung des Mindestlohns im Dezember 2014 hatte noch etwa ein Fünftel der Agenturen Beschäftigungsverluste befürchtet. Eine Rolle für die aktuell wesentlich neutralere Erwartungshaltung spielt die stark wachsende Knappheit an Arbeitskräften: Dabei erwarten Agenturen, die eine größere Knappheit an Arbeitskräften beim Stellenbesetzungsprozess melden, tendenziell auch positivere Effekte der Mindestlohnerhöhung auf die geringfügige Beschäftigung.
»Die stark gestiegene Knappheit am Arbeitsmarkt trägt dazu bei, dass die Mindestlohnerhöhung die betriebliche Nachfrage nach Arbeitskräften weniger stark dämpft. Arbeitskräfte werden gehalten oder hätten bessere Jobchancen, falls es doch zu Entlassungen kommt«, erklärt Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs »Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen«.
»Sollte sich die realwirtschaftliche und geopolitische Situation nochmals massiv verschlechtern, würde dies den Arbeitskräftebedarf dämpfen. Die anstehende Erhöhung des Mindestlohns könnte sich dann negativer auf die Beschäftigung auswirken«, ergänzt Christian Hutter, Mitautor der Studie.
Die Studie beruht auf der monatlichen Befragung der 155 regionalen Arbeitsagenturen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).