Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet
Deutschland hinkt bei Vorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hinterher
Die EU-Kommission hat eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren gegen verschiedene Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihre Maßnahmen zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht nicht entsprechend kommuniziert haben (»Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung«). In Deutschland betrifft es die EU-Vorschriften zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zum nachhaltigem Finanzwesen.
Deutschland hat keine nationalen Maßnahmen zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in nationales Recht mitgeteilt und erhält daher ein Aufforderungsschreiben.
Das Ziel der Richtlinie ist die Gewährleistung der Gleichstellung der Geschlechter bei der Arbeitsmarktbeteiligung, indem eine gerechte Verteilung der Betreuungsaufgaben zwischen den Eltern gefördert wird.
Mit der Richtlinie wurde ein Vaterschaftsurlaub eingeführt, der Vätern bzw. dem zweiten Elternteil das Recht auf mindestens zehn Tage Urlaub um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes gibt. Außerdem wird ein Elternurlaub von mindestens vier Monaten eingeführt, von denen mindestens zwei Monate nicht zwischen den Elternteilen übertragbar sind.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Angehörige oder eine im gleichen Haushalt lebende Person pflegen oder unterstützen, erhalten Anspruch auf fünf Arbeitstage Urlaub pro Jahr. Erwerbstätige Eltern von Kindern bis acht Jahren und alle pflegenden Angehörigen erhalten das Recht, flexible Arbeitsregelungen zu beantragen. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie endete am 2. August 2022.