November 2022: Erwerbstätigkeit erneut auf Höchststand

Im November 2022 waren rund 45,9 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig

Nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) stieg die Zahl der Erwerbstätigen saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat erneut an, und zwar um 45.000 Personen (+0,1 %). Im Oktober 2022 war die saisonbereinigte Erwerbstätigenzahl um 32.000 Personen (+0,1 %) gegenüber dem Vormonat gestiegen.

Nicht saisonbereinigt nahm die Zahl der Erwerbstätigen im November 2022 gegenüber Oktober 2022 um 78.000 Personen (+0,2 %) zu. Dieser Anstieg gegenüber dem Vormonat lag unter dem November-Durchschnitt der drei Vorkrisenjahre 2017 bis 2019 von +93.000 Personen. Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte damit aber auch im Berichtsmonat November einen neuen historischen Höchststand, nachdem bereits im September und Oktober jeweils neue Höchstwerte zu verzeichnen waren.

Bei den Ergebnissen ist zu beachten, dass Kurzarbeitende nach den Konzepten der Erwerbstätigenrechnung und der Arbeitskräfteerhebung als Erwerbstätige zählen.

Vorjahresvergleich: Aufwärtstrend mit kräftigen Steigerungen hält an

Gegenüber November 2021 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im November 2022 um 1,0 % (+472.000 Personen). Damit wurde ein ähnlich hoher Jahreszuwachs wie im Vormonat erreicht (Oktober 2022: +476.000 Personen; +1,1 %). Mit diesen kräftigen Steigerungen setzte sich der Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt also auch im Vorjahresvergleich fort.

Bereinigte Erwerbslosenquote im November 2022 stabil bei 3,0 %

Im November 2022 waren nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung 1,25 Millionen Personen erwerbslos. Das waren 132.000 Personen oder 9,5 % weniger als im November 2021. Die Erwerbslosenquote lag bei 2,8 % (November 2021: 3,2 %).

Bereinigt um saisonale und irreguläre Effekte wie zum Beispiel Wettereinflüsse oder Streiks lag die Erwerbslosenzahl bei 1,32 Millionen Personen und damit geringfügig unter dem Niveau des Vormonats Oktober 2022 (-6 500 Personen). Die bereinigte Erwerbslosenquote lag im November 2022 unverändert bei 3,0 %.

Methodische Hinweise

In allen Meldungen zu Konjunkturindikatoren sind die unterschiedlichen Vergleichszeiträume zu beachten. Im Fokus der Konjunkturbeobachtung steht der Vergleich zum Vormonat/Vorquartal. Hieraus lässt sich die kurzfristige konjunkturelle Entwicklung ablesen. Der Vorjahresvergleich dient dagegen einem längerfristigen Niveauvergleich und ist von saisonalen Schwankungen weitgehend unabhängig.

Sowohl die anhaltende Pandemiesituation als auch der Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine seit März 2022 führen weiterhin zu einer erhöhten Unsicherheit bei der Schätzung der Erwerbstätigkeit.

Neben der Erstberechnung der Erwerbstätigenzahl für den Berichtsmonat November 2022 wurden im Rahmen der ersten vorläufigen Schätzung eines Ergebnisses für das Gesamtjahr 2022 (siehe Pressemitteilung Nr. 1 vom 2. Januar 2023) auch die bisher veröffentlichten Monatsergebnisse zur Erwerbstätigkeit seit Januar 2022 neu berechnet. Die neu berechneten Vorjahresveränderungsraten weichen in den Monaten August und September um 0,1 Prozentpunkte und im Oktober um 0,2 Prozentpunkte auf gesamtwirtschaftlicher Ebene vom bisherigen Rechenstand nach oben ab. Darüber hinaus ergaben sich keine Änderungen.

Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung unterscheiden sich von denen aus der Arbeitskräfteerhebung. Die Abweichungen sind wesentlich auf die unterschiedlichen Konzepte (Inländer- beziehungsweise Inlandskonzept) der beiden Statistiken zurückzuführen. Nähere Hinweise zu den Hintergründen der Ergebnisunterschiede bieten die Erläuterungen zur Statistik.

Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbsstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.

Der Mikrozensus einschließlich der integrierten Arbeitskräfteerhebung wurde technisch und methodisch neugestaltet und in dieser Form Anfang 2020 eingeführt.

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