Verfälschte Arbeitszeiten: Wie der Mindestlohn umgangen wird

Der gesetzliche Mindestlohn erhöhte das Einkommen vieler schlechtbezahlter Minijobber deutlich. Das hat bisher allerdings nur begrenzt dazu geführt, dass geringfügige Beschäftigung in reguläre Arbeit umgewandelt wurde, wie es arbeitsmarkt- und sozialpolitisch gewünscht ist. Während die Zahl der geringfügig Hauptbeschäftigten seit 2014 leicht gesunken ist, stieg die der Nebenjobs von 2,4 auf mehr als 2,5 Millionen im Jahr 2015 an. Das zeigen neue Berechnungen des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE).
Wie Prof. Dr. Gerhard Bäcker im aktuellen IAQ-Standpunkt ausführt, überschreiten die Einkommen durch den Mindestlohn jedoch schnell die Geringfügigkeitsschwelle von 450 Euro. Bei 8,50 Euro Stundenlohn darf die Arbeitszeit maximal 52,9 Stunden monatlich bzw. 12,3 wöchentlich betragen, damit der Arbeitnehmer keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Arbeitet er mehr, vermindern die dann fälligen Steuern und Beiträge sein Nettoeinkommen drastisch: Einem Nebenjobber, der beispielsweise 451 Euro verdient, werden dann nur noch 302 Euro auf sein Konto überwiesen. Auf 450 Euro kommt er erst wieder bei einem Bruttoeinkommen von 720 Euro (Steuerklasse VI).
»Dadurch gibt es offenbar große Anreize, die Stundenzahl fehlerhaft anzugeben«, vermutet Professor Bäcker. Die Arbeitgeber können Stundenlöhne unterhalb des Mindestlohns zahlen und die Beschäftigten nehmen das hin, weil sie so keine Einbußen haben. »Diese Konstellation verhindert einen Ausbruch aus dem ‚gläsernen Gefängnis‘ der Minijobs, der für die Beschäftigten längerfristig vorteilhaft wäre«. Deshalb müsse die Arbeitszeit unbedingt dokumentiert und wirksam kontrolliert werden. »Das Grundproblem aber lässt sich nur durch die überfällige Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung wie auch des Steuerrechts lösen«.
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