Reallöhne im 2. Quartal 2023 geringfügig höher als im Vorjahresquartal
Die Reallöhne lagen im 2. Quartal 2023 um 0,1 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Damit sind sie zum ersten Mal seit insgesamt zwei Jahren wieder leicht gestiegen (2. Quartal 2021: +3,2 Prozent).
Die Nominallöhne in Deutschland waren nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im 2. Quartal 2023 um 6,6 % höher als im Vorjahresquartal. Das ist der höchste Nominallohnanstieg für ein Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe 2008. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 6,5 %.
Inflationsausgleichsprämie und Mindestlohnerhöhung führen zu leichtem Reallohnwachstum
Die starke Steigerung der Nominallöhne und die im Vergleich etwas gedämpfte Inflationsentwicklung führten im 2. Quartal 2023 zu diesem leichten Reallohnwachstum. Dazu haben auch die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie beigetragen. Diese kann bis zu 3.000 Euro betragen (steuer- und abgabefrei) und ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Auch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 hatte einen positiven Effekt auf das gesamtwirtschaftliche Lohnwachstum im 2. Quartal 2023.
Geringfügig Beschäftigte und Geringverdienende mit überdurchschnittlichem Nominallohngewinn
Betrachtet man die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach ihrer Beschäftigungsart, wiesen geringfügig Beschäftigte mit 9,7 % den stärksten Nominallohnanstieg im 2. Quartal 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Dies ist vor allem auf die seit dem 1. Oktober 2022 gültige Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze von monatlich 450 Euro auf 520 Euro sowie auf die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro zurückzuführen.
Für Teilzeitkräfte (+7,2 %) und Auszubildende (+8,4 %) ist ebenfalls ein starker Lohnanstieg zu verzeichnen. Die Nominallöhne von Beschäftigten in Vollzeit stiegen im 2. Quartal 2023 leicht unterdurchschnittlich um 6,3 %. Innerhalb der Vollzeitbeschäftigten hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten mit +11,8 % im Durchschnitt die stärksten Verdienststeigerungen.
Aufholeffekte in stark von Corona betroffenen Sektoren
Im Gastgewerbe stiegen die Nominallöhne mit +12,6 % im Vergleich zum 2. Quartal 2022 besonders deutlich. Gleiches gilt für den Wirtschaftsabschnitt Kunst, Unterhaltung und Erholung (+11,9 %). Auch die Beschäftigten in den Bereichen Verkehr und Lagerei profitierten von einem überdurchschnittlichen Lohnanstieg (+10,0 %) im 2. Quartal 2023, hierzu zählt beispielsweise auch die Luftfahrt. Bei diesen Anstiegen handelt es sich auch um auf Aufholeffekte, da die Sektoren in der Corona-Krise besonders stark vom Lockdown und Kurzarbeit betroffen waren.
In der detaillierten Betrachtung aller Branchen lässt sich feststellen, dass das Vorkrisenniveau – gemessen am Nominallohnindex im 2. Quartal 2019 – fast überall wieder erreicht wurde, abgesehen von den Wirtschaftsabteilungen Herstellung von Kraftwagen, sonstiger Fahrzeugbau und Luftfahrt.
Methodische Hinweise
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet.
Neuerungen bei den Verdienstindizes ab dem Berichtsjahr 2023
Datenquelle der Verdienstindizes ist seit dem Jahr 2022 die neue Verdiensterhebung. Sie löst die Vierteljährliche Verdiensterhebung ab und verbessert die Qualität der Ergebnisse deutlich. So werden seit 2022 zum Beispiel auch kleinere Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erfasst und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch weitere Beschäftigungsarten wie Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Darüber hinaus wird nun zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)). Die Verdienstindizes und deren Veränderungsraten ab dem Berichtsjahr 2023 haben demnach eine umfassendere Abdeckung der Gesamtwirtschaft in Deutschland als zuvor.