Berufskrankheiten pandemiebedingt auf Allzeithoch

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BAuA

BAuA veröffentlicht Bericht »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit« 2022

844.284 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereigneten sich im Jahr 2022 und damit 21.325 weniger als im Vorjahr. Mit umgerechnet 19,0 Arbeitsunfällen je 1000 Vollarbeiter ist die Unfallquote niedriger als in allen Vorjahren.

Die Kennzahlen zu Berufskrankheiten erreichten hingegen ein Rekordhoch. So ist die Zahl der Verdachtsanzeigen erneut angestiegen und liegt 2022 bei insgesamt 374.461. Auch die Zahl der Anerkennungen liegt (nach einer Verdreifachung im Vorjahr) mit 201.723 rund 60 Prozent höher als 2021. Hauptursächlich für diese Anstiege ist nach wie vor die COVID-19-Pandemie.

Im Jahr 2022 waren Beschäftigte durchschnittlich 21,3 Tage arbeitsunfähig. Daraus ergeben sich für das Jahr insgesamt 888,9 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage. Bedingt durch stark ausgeprägte Erkältungswellen im ersten und vierten Quartal des Jahres 2022 lässt sich der größte Anteil an Krankheitstagen der Diagnosegruppe »Krankheiten des Atmungssystems« zuordnen (20 Prozent), gefolgt von »Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes« sowie »Psychische und Verhaltensstörungen«.

Weitere statistische Ergebnisse zur Erwerbstätigkeit, zum Arbeitsunfall- und Berufskrankheitengeschehen sowie zu Arbeitsunfähigkeit und Renten enthält der Bericht »Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2022«, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt.

Der diesjährige Schwerpunkt »Auf dem Weg zur inklusiven Arbeitswelt« befasst sich mit der Erwerbs- und Beschäftigtensituation von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Dies umfasst auch Menschen mit Beeinträchtigungen, deren gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt ist und die folglich zu den Menschen mit Behinderungen zählen.

Wie Ergebnisse aus der Forschung zur Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen zeigen, sind ihre beruflichen Möglichkeiten immer noch eingeschränkt. So sind Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen deutlich unzufriedener mit ihrer Arbeitssituation als Menschen ohne Beeinträchtigungen und Behinderungen. Zudem schätzen sie ihre Chancen auf berufliche Weiterentwicklung als geringer ein.

Zugleich stellt der Schwerpunkt-Bericht Angebote vor, die helfen können, die Beschäftigungsfähigkeit und die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen zu verbessern. Dabei reicht das Spektrum von geeigneten Ansätzen von betrieblichen Verfahren zur Sicherung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, wie beispielsweise dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, bis hin zu Beratungsangeboten vor Ort oder anderen staatlichen Stellen. Auch der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren Initiativen ergriffen, zum Beispiel mit dem »Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts«, um die berufliche Teilhabe zu verbessern und zu fördern.

Neben dem Schwerpunktthema und den statistischen Erhebungen gibt der Bericht Einblicke zur Arbeitssituation von Frauen und Männern, zu Gesundheit und Wohlbefinden von Beschäftigten sowie zu verkürzten Ruhezeiten, Arbeitszeitflexibilität und Gesundheit. Zudem enthält er einen Überblick über die Aktivitäten der Arbeitsschutzbehörden und Unfallversicherungsträger.


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