Bundesregierung beschließt Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Neues Verfahren ebnet Weg für Anerkennung informell erworbener Berufskompetenzen
Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für ein Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) als Teil der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung beschlossen.
Damit wird für Menschen ohne formalen Berufsabschluss erstmals ein Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Fertigkeiten am Maßstab eines dualen Ausbildungsberufes geschaffen. Zudem werden Digitalisierung und Entbürokratisierung in der beruflichen Bildung vorangebracht.
In der jüngsten Initiative zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildung in Deutschland steht ein neues Verfahren im Mittelpunkt, das darauf abzielt, die berufliche Handlungsfähigkeit von Individuen ohne formale Qualifikationen formell zu bestätigen. Diese Maßnahme adressiert Personen, die zwar keine offiziellen Berufsabschlüsse vorweisen können, aber dennoch eine signifikante Erfahrung – mindestens anderthalb Mal so viel wie die regulär vorgesehene Ausbildungszeit – in einem bestimmten Berufsfeld gesammelt haben.
Direkter Zugang zum Fortbildungsbereich wird möglich
Der Kern dieses Ansatzes liegt in der Anerkennung der realen Berufsbiografien und der in der Praxis erworbenen Fähigkeiten. Individuen, deren berufliche Kompetenzen als vollständig äquivalent zu den Anforderungen eines anerkannten Ausbildungsberufes bewertet werden, erhalten somit direkten Zugang zu weiterführenden Qualifizierungen, wie beispielsweise dem Bachelor Professional, und können ihre Eignung als Ausbilder unter Beweis stellen.
Dieses Verfahren erweitert nicht nur die Möglichkeiten für Personen ohne formale Abschlüsse, sondern fördert auch die Inklusion im Bereich der beruflichen Bildung. Besonders hervorzuheben ist, dass berufliche Fähigkeiten, die von Menschen mit Behinderungen in spezialisierten Einrichtungen erworben wurden, durch dieses Verfahren eine offizielle Anerkennung finden können. Somit werden nicht nur individuelle Karrierechancen verbessert, sondern auch ein Beitrag zum Fachkräftemangel geleistet und ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen gestiftet.
Parallel dazu werden mit der Digitalisierung und der Reduzierung bürokratischer Hürden weitere Schritte unternommen, um die Attraktivität der dualen Ausbildung zu steigern. Die Vereinfachung administrativer Prozesse, wie zum Beispiel durch die Einführung digitaler Ausbildungsverträge und den Ausbau digital gestützter Ausbildungsformate, soll Unternehmen und Kammern einen effizienteren und papierlosen Ablauf ermöglichen und damit die berufliche Bildung insgesamt modernisieren und zugänglicher machen.
VERWEISE
- siehe auch: Gesetzentwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) ...
- Dr. Martin Noack: »Das BVaDiG greift bei der Anerkennung informellen Lernens zu kurz« ...
- siehe auch DIHK: »Verborgenes berufliches Know-how ans Licht bringen« ...
- vgl.: »BVaDiG: Geplantes Gesetz zur Anerkennung von beruflicher Handlungsfähigkeit« ...