Verringerung der Lohnspreizung in Deutschland durch Mindestlohnerhöhung

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Zwischen April 2022 und April 2023 hat sich der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden in Deutschland deutlich verringert.

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sank das Verhältnis des Bruttostundenverdienstes von Besserverdienenden zu Geringverdienenden von 3,28 auf 2,98. Diese Veränderung sei insbesondere auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zurückzuführen.

Deutliche Lohnerhöhungen bei Geringverdienern

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Verdienste der Geringverdienenden, definiert als die untersten 10 Prozent der Verdienstskala mit einem Stundenlohn bis zu 12,25 Euro, im betrachteten Zeitraum um 12,4 Prozent. Dagegen stiegen die Einkommen im neunten Dezil, das die obersten 10 Prozent abbildet, nur um 1,9 Prozent. Dies deutet darauf hin, dass die Lohnsteigerungen im Niedriglohnbereich vor allem durch die Anpassung des Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12 Euro pro Stunde beeinflusst wurden.

Mindestlohn (2024)

Regionale Unterschiede bei der Verdienstentwicklung

In West- und Ostdeutschland verringerte sich die Lohnspreizung ähnlich stark. In Westdeutschland stiegen die Bruttostundenverdienste der Geringverdiener um 11,8 Prozent, die der Besserverdiener dagegen nur um 1,8 Prozent. In Ostdeutschland stiegen die Einkommen der Geringverdiener sogar um 15,3 Prozent, die der Besserverdiener dagegen nur um 2,8 Prozent.

Anhaltende regionale Unterschiede

Trotz der allgemeinen Verringerung der Lohnspreizung bleibt das Lohngefälle zwischen West- und Ostdeutschland bestehen. Im April 2023 war der Verdienstabstand im Westen mit einem Faktor von 3,04 immer noch höher als im Osten, wo die Besserverdienenden 2,49-mal so viel verdienten wie die Geringverdienenden. Dies zeigt, dass trotz fortschreitender Angleichung weiterhin erhebliche regionale Unterschiede in der Einkommensverteilung bestehen.

Zur Methodik
Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebungen 2022 und 2023 zum Berichtsmonat April. In der Verdiensterhebung werden mit Hilfe einer geschichteten Stichprobe Angaben von 58 000 Betrieben zu Verdiensten und Arbeitszeiten von abhängig Beschäftigten erhoben. Verglichen wurden die Angaben mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die für den Berichtsmonat April 2018 letztmalig durchgeführt wurde.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala, Obergrenze markiert durch das 1. Dezil) und Besserverdienenden (obere 10 %, Untergrenze markiert durch das 9. Dezil) gemessen. Konkret wird der Bruttostundenverdienst, ab dem eine Person zu den Besserverdienenden zählt (2023: 36,48 Euro), ins Verhältnis gesetzt zum Verdienst, bis zu dem Geringverdienende reichen (2023: 12,25 Euro).


  VERWEISE  


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