Sanktionen im Arbeitsmarkt: Beschleunigung der Beschäftigungsaufnahme durch Ex-ante-Effekte

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Sanktionen und ihr Einfluss auf die Arbeitsaufnahme

Sanktionen auf dem Arbeitsmarkt können die Beschäftigungsaufnahme der Betroffenen beschleunigen. Bereits das Risiko, sanktioniert zu werden, beeinflusst das Suchverhalten von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.

Dieser sogenannte Ex-ante-Effekt von Sanktionen wurde in einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) untersucht. Die Studie zeigt, dass die monatliche Abgangsrate in Beschäftigung umso höher ist, je höher die prognostizierte Sanktionswahrscheinlichkeit ist.

Methodik und Analysegrundlage

Für die Untersuchung des Ex-ante-Effekts wurde die Wahrscheinlichkeit geschätzt, mit der ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter innerhalb von zwei Jahren nach Beginn des Leistungsbezugs erstmals sanktioniert wird. Diese Schätzung basiert auf der unterschiedlichen Sanktionspraxis der Vermittlungsteams.

Steigt die prognostizierte Sanktionswahrscheinlichkeit von 1 auf 10 Prozent, erhöht sich die monatliche Übergangsrate in Beschäftigung für Leistungsberechtigte mit durchschnittlichen und ähnlichen Merkmalen um etwa 0,5 Prozentpunkte.

Besonders auffällig ist, dass die Übergänge in qualifizierte Beschäftigung zunehmen und das durchschnittliche Erwerbseinkommen der Betroffenen steigt.

Einfluss auf die Qualität der Beschäftigung

Steigt die Sanktionswahrscheinlichkeit auf 10 bis 20 Prozent, nimmt die monatliche Übergangsrate in Beschäftigung weniger stark zu. Gleichzeitig führen diese Übergänge vermehrt in qualitativ schlechtere Beschäftigung und das Erwerbseinkommen sinkt.

Ausgewogene Sanktionspraxis notwendig

Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass ein maßvoller Einsatz von Sanktionen die Übergänge in Beschäftigung, auch in gute Beschäftigung, erhöhen kann.

Eine zu intensive Anwendung hingegen erhöht die Übergangsrate nur geringfügig und geht mit einer Verschlechterung der Beschäftigungsqualität einher.

Markus Wolf vom IAB betont, dass die Ergebnisse für eine ausgewogene Sanktionspolitik sprechen, die sowohl Übergänge in Beschäftigung fördert als auch positive Effekte auf die Qualität der Beschäftigung und die Entwicklung des Erwerbseinkommens berücksichtigt.

Übertragbarkeit auf das Bürgergeld

Die Ergebnisse der Studie sind nicht unmittelbar auf die neuen Leistungskürzungen im Rahmen des Bürgergeldes übertragbar. Genaue Aussagen über die Ex-ante-Wirkung von Leistungskürzungen im Kontext des Bürgergeldes können erst nach spezifischen Untersuchungen getroffen werden.

Hintergrund
In der Untersuchung werden administrative Personendaten der Statistik der BA verwendet. Die Analysestichprobe umfasst erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die zwischen April 2012 und März 2013 in gemeinsamen Einrichtungen begonnen haben, Leistungen der Grundsicherung zu beziehen.

Nur in den gemeinsamen Einrichtungen liegen die für die Analysen notwendigen Informationen zum Team der Vermittlungsfachkraft vor. Deshalb werden Leistungsbeziehende in zugelassenen kommunalen Trägern von der Analyse ausgeschlossen. Die Analyse beschränkt sich auf Leistungsbeziehende, die als arbeitsuchend gemeldet und zwischen 25 und 57 Jahren alt sind. Leistungsbeziehende, die beispielsweise aufgrund einer Erkrankung oder Kindererziehung nicht arbeitsuchend sind (und somit auch nicht als arbeitslos gelten), werden somit in die Analyse nicht einbezogen.

Die Vorhersage der Sanktionswahrscheinlichkeit nutzt Personenmerkmale der Leistungsberechtigten als auch die Informationen zum Team der Vermittlungsfachkräfte. In den Schätzungen werden die Personenmerkmale kontrolliert, sodass die relevante Variation in der Sanktionswahrscheinlichkeit in der Anwendung von Sanktionen durch Teams von Vermittlungsfachkräften liegt.


  VERWEISE  


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