Ausländische Berufsabschlüsse: 25 Prozent mehr Anerkennungen in 2023
Deutlicher Anstieg der anerkannten Berufsabschlüsse in Deutschland
Im Jahr 2023 ist die Zahl der im Ausland erworbenen und in Deutschland anerkannten Berufsabschlüsse erneut deutlich gestiegen.
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, stieg die Zahl der positiv entschiedenen Anerkennungsverfahren gegenüber dem Vorjahr um 25 Prozent. Damit wurden 65.300 Abschlüsse anerkannt, im Jahr 2022 waren es noch 52.300. Im Vergleich zu 2016 hat sich die Zahl sogar mehr als verdoppelt.
Frauen und Ausländer stellen die Mehrheit der Anträge
Frauen stellten im Jahr 2023 58 Prozent der Anträge, Männer 42 Prozent. Die Mehrheit der Anerkennungen (94 Prozent) betraf Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit.
Medizinische Gesundheitsberufe dominieren
Zwei Drittel der anerkannten Abschlüsse entfielen auf medizinische Gesundheitsberufe. Insbesondere die Pflegeberufe und die ärztlichen Berufe dominierten, wobei 42 Prozent der Anerkennungen auf Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie deren Vorgängerberufe und 14 Prozent auf Ärzte und Ärztinnen entfielen. Auch Ingenieur*innen, Lehrer*innen und Erzieher*innen gehörten zu den häufig anerkannten Berufen.
Türkei führendes Herkunftsland
Berufsqualifikationen aus der Türkei wurden am häufigsten anerkannt (10 Prozent). Bosnien und Herzegowina, die Philippinen und Tunesien waren ebenfalls stark vertreten. Besonders starke Zuwächse gab es bei Anträgen aus der Türkei, Tunesien, der Ukraine und Indien.
Gesamtzahl der Anerkennungsverfahren und Neuanträge
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 81.700 Anerkennungsverfahren bearbeitet. Davon wurden 3 Prozent negativ entschieden. Zudem wurden 62.100 Neuanträge gestellt, was einem Anstieg von 26 Prozent entspricht. Die Mehrzahl der Verfahren betraf reglementierte Berufe und wurde nach Bundesrecht entschieden.
Zur Methodik
Die Angaben entstammen den zusammengefasst ausgewerteten amtlichen Datenerhebungen auf Grundlage der Berufsqualifikationsfeststellungsgesetze (BQFG) des Bundes und der Länder. Diese Gesetze regeln die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, deren Referenzberufe in Deutschland dem Bundesrecht oder dem jeweiligen Landesrecht unterliegen.
Zu den positiv beschiedenen Anerkennungsverfahren zählen sowohl diejenigen Verfahren, bei denen direkt eine volle Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation bescheinigt wird, als auch diejenigen Anträge, die eine volle Gleichwertigkeit erst nach einer Absolvierung einer Ausgleichsmaßnahme erhalten, eine teilweise Gleichwertigkeit bestätigt bekommen oder einen positiv-partiellen Berufszugang erhalten.