Deutlicher Rückgang der Niedriglohnjobs seit 2014

Geldschein und Münzen

In den zehn Jahren von April 2014 bis April 2024 ist die Zahl der Niedriglohnjobs in Deutschland um 1,3 Millionen zurückgegangen.

Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im April 2024 noch rund 6,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse mit einem Bruttostundenverdienst unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,79 Euro vergütet. Damit fiel fast jedes sechste Beschäftigungsverhältnis (16 Prozent) in diesen Bereich.

Zum Vergleich: Im April 2014, also vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015, lag der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten bei 21 Prozent, was rund 7,6 Millionen Beschäftigungsverhältnissen entsprach. Damals lag die Niedriglohnschwelle bei 10,00 Euro brutto pro Stunde.

Als Niedriglohn gilt ein Bruttostundenverdienst von weniger als zwei Dritteln des Medianverdienstes. Auszubildende werden in dieser Statistik nicht berücksichtigt.

Stärkster Rückgang des Niedriglohnanteils zwischen 2022 und 2023

Der stärkste Rückgang des Anteils der Niedriglohnbeschäftigten in den letzten zehn Jahren fand zwischen April 2022 und April 2023 statt. In diesem Zeitraum sank der Anteil der Niedriglohnbeschäftigung an allen Beschäftigungsverhältnissen um drei Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent.

Diese Entwicklung fiel zeitlich mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 9,82 Euro auf 12,00 Euro pro Stunde zusammen.

Mindestlöhne in Deutschland

Niedriglohnsektor im Osten stärker reduziert als im Westen

Insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern war der Rückgang des Niedriglohnsektors deutlich ausgeprägter als in Westdeutschland. Während der Anteil der geringfügig entlohnten Beschäftigung im Osten zwischen 2014 und 2024 um 17 Prozentpunkte von 35 Prozent auf 18 Prozent zurückging, waren es im Westen nur drei Prozentpunkte von 19 Prozent auf 16 Prozent.

Dies deutet darauf hin, dass sich die Einkommensverhältnisse zwischen Ost- und Westdeutschland weiter angleichen.

Verdienstabstand zwischen Niedrig- und Besserverdienenden hat sich verringert

Neben dem Rückgang der Niedriglohnbeschäftigung hat sich auch der Verdienstabstand zwischen den einkommensschwächsten und den einkommensstärksten zehn Prozent verringert.

Im April 2024 betrug der Bruttostundenverdienst der oberen zehn Prozent das 3,00-fache des Einkommens der unteren zehn Prozent. Zehn Jahre zuvor lag das Verhältnis noch bei 3,48. Geringverdiener verdienten im April 2024 bis zu 13,00 Euro brutto pro Stunde, Spitzenverdiener mindestens 39,05 Euro.

Lohnlücke zwischen Ost- und Westdeutschland bleibt bestehen

Trotz des allgemeinen Trends zu mehr Einkommensgleichheit bleibt das Lohngefälle zwischen Ost- und Westdeutschland bestehen. Im April 2024 verdienten die Besserverdienenden in den westdeutschen Bundesländern 3,08-mal so viel wie die Geringverdienenden, in den ostdeutschen Bundesländern lag das Verhältnis bei 2,50. Zum Vergleich: Im Jahr 2014 betrug die Differenz 3,47 im Westen und 3,31 im Osten.

Positive Entwicklung, aber weiterhin Herausforderungen

Die Entwicklung der letzten zehn Jahre zeigt eine deutliche Verbesserung der Lohnstruktur in Deutschland, insbesondere durch die Erhöhung des Mindestlohns. Dennoch bestehen weiterhin regionale Unterschiede und insbesondere in Westdeutschland ist die Lohnspreizung zwischen niedrigen und hohen Einkommen nach wie vor deutlich ausgeprägt.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2022, April 2023 und April 2024 in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58 000 Betrieben Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. Verglichen wurden die Angaben mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die für den Berichtsmonat April 2014 durchgeführt wurde.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden – die sogenannte Lohnspreizung – ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 Prozent der Lohnskala, Obergrenze markiert durch das 1. Dezil) und Besserverdienenden (obere 10 Prozent, Untergrenze markiert durch das 9. Dezil) gemessen.


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