Im Arbeitsschutz haben Vorgesetzte eine Vorbildfunktion

Vorgesetzte haben eine Schlüsselrolle inne, wenn es um die Vermeidung von Arbeitsunfällen geht: Nach Ansicht der Mehrheit der Beschäftigten in Deutschland sind klare Vorgaben und Anweisungen von der direkten Führungskraft dafür ausschlaggebend.
Das ist ein Ergebnis des DGUV Barometers Arbeitswelt 2025, einer forsa-Umfrage im Auftrag der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie unterstreichen die zentrale Rolle von Führungskräften bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und der Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz.
Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse zusammengefasst:
Rolle der Führungskräfte
- Klare Anweisungen: 58 Prozent der Beschäftigten und 61 Prozent der Führungskräfte sehen klare Vorgaben durch direkte Vorgesetzte als entscheidend für die Unfallvermeidung.
- Ansprache bei Regelverstößen: 49 Prozent der Beschäftigten und 55 Prozent der Führungskräfte halten es für wichtig, Mitarbeitende auf die Nichteinhaltung von Sicherheitsvorschriften anzusprechen.
- Vorbildfunktion: 44 Prozent der Beschäftigten und 51 Prozent der Führungskräfte bewerten vorbildliches Verhalten von Vorgesetzten als effektiv.
Dr. Annekatrin Wetzstein vom Institut für Arbeit und Gesundheit (IAG) betont, dass Führungskräfte durch ihre Vorbildfunktion das Verhalten ihrer Mitarbeitenden direkt beeinflussen.
Informiertheit der Führungskräfte
- Gutes Wissen über Pflichten: 72 Prozent der Führungskräfte fühlen sich gut oder sehr gut über ihre Pflichten im Arbeitsschutz informiert, insbesondere ältere Führungskräfte.
- Ansprechpartner bei Fragen: 87 Prozent wissen, an wen sie sich bei offenen Fragen wenden können.
- Ein Viertel fühlt sich jedoch weniger gut oder schlecht informiert.
Gefährdungsbeurteilung
- Durchführung: Nur 61 Prozent der Führungskräfte bestätigen, dass Gefährdungsbeurteilungen in ihrem Unternehmen durchgeführt werden.
- Psychische Belastung: Von diesen berücksichtigen lediglich 37 Prozent auch psychische Belastungen.
Dr. Wetzstein hebt hervor, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht nur eine gesetzliche Pflicht ist, sondern ein wirkungsvolles Instrument zur systematischen Verbesserung von Arbeitsbedingungen darstellt. Insbesondere die Berücksichtigung psychischer Belastungen bietet großes Potenzial für sicheres und gesundes Arbeiten.
Diese Ergebnisse zeigen, dass Führungskräfte nicht nur durch klare Vorgaben und Ansprache entscheidend zur Arbeitssicherheit beitragen können, sondern auch durch eine umfassende Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung, einschließlich psychischer Aspekte.
Hintergrund
Im Auftrag der DGUV führte die forsa Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH eine repräsentative Online-Befragung unter Erwerbstätigen in Deutschland durch. Vom 28. Februar bis 7. März 2025 wurden insgesamt 2.018 Erwerbstätige, darunter 578 Führungskräfte und Unternehmensleitungen, in Unternehmen mit mindestens zwei Mitarbeitern online befragt.
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