Arbeitsmarkt August 2016: Erwerbstätigkeit steigt noch immer an
Im August 2016 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 43,6 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber dem Vorjahresmonat nahm die Zahl der Erwerbstätigen weiterhin kräftig um 505.000 Personen oder 1,2 % zu. Die Erwerbstätigkeit liegt seit Mai 2010 immer über dem Stand des entsprechenden Vorjahresmonats. Seit Dezember 2015 liegen die Zuwachsraten konstant bei jeweils 1,2 %. Erwerbslos waren im August 2016 rund 1,8 Millionen Personen, 21.000 weniger als ein Jahr zuvor.
Nach vorläufigen Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen im August 2016 im Vergleich zum Vormonat Juli nur geringfügig um 19.000 Personen. Der Anstieg gegenüber Juli war damit niedriger als im Durchschnitt der letzten fünf Jahre (+ 66.000 Personen). Auch saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung der üblichen jahreszeitlich bedingten Schwankungen, nahm die Erwerbstätigenzahl im August 2016 gegenüber dem Vormonat weniger dynamisch zu, und zwar um 14.000 Personen.
Nach Ergebnissen der Arbeitskräfteerhebung lag die Zahl der Erwerbslosen im August 2016 bei 1,80 Millionen Personen. Im Vergleich zum Vorjahresmonat nahm sie um 1,1 % oder 21.000 Personen ab. Bereinigt um saisonale und irreguläre Einflüsse, betrug die Zahl der Erwerbslosen 1,82 Millionen Personen und lag damit um rund 4.000 Personen unter dem Ergebnis des Vormonats. Die bereinigte Erwerbslosenquote lag im August 2016 bei 4,2 %.
Methodische Hinweise:
Die Erwerbstätigenzahlen aus der Erwerbstätigenrechnung und aus der Arbeitskräfteerhebung unterscheiden sich. Die Abweichungen sind auf die unterschiedlichen eingesetzten Konzepte der beiden Statistiken zurückzuführen.
Erwerbstätige und Erwerbslose werden nach dem Erwerbstatuskonzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) gezählt. Die ausgewiesene Erwerbslosigkeit darf deswegen nicht mit der registrierten Arbeitslosigkeit verwechselt werden, die von der Bundesagentur für Arbeit entsprechend dem Sozialgesetzbuch veröffentlicht wird. Für die Berechnung der Erwerbslosenquoten werden im Europäischen Statistischen System einheitlich die Ergebnisse der Arbeitskräfteerhebung zugrunde gelegt.