Einkommensungleichheit von Männern und Frauen im Rentenalter

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DIW3Geschlechtsspezifische Unterschiede in der Gesetzlichen Rentenversicherung werden kleiner, aber vor allem aufgrund sinkender Rentenanwartschaften von Männern 

Im Jahr 2014 betrug die durchschnittliche monatliche Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) bei den Bestandsrentnern (also denjenigen, die bereits seit mehr als einem Jahr Rente beziehen) in Westdeutschland 994 Euro (Ostdeutschland 1057 Euro) und bei den Bestandsrentnerinnen 576 Euro (Ostdeutschland 818 Euro) – jeweils ohne Hinterbliebenenrente. Daraus ergibt sich eine geschlechtsspezifische Rentenlücke (auch Gender Pension Gap genannt) von 42 Prozent in West- beziehungsweise 23 Prozent in Ostdeutschland zu Lasten der Frauen. Für die in den Jahren 1966 bis 1970 Geborenen wird der Gender Pension Gap voraussichtlich um 15 Prozentpunkte kleiner sein als für die in den Jahren 1936 bis 1945 Geborenen. Dies sind zentrale Ergebnisse einer aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung.

»Der Gender Pension Gap wird weiterhin groß bleiben, auch wenn er im Trend sinkt«, sagt DIW-Verteilungsexperte Markus Grabka. »Die Angleichung ergibt sich allerdings vor allem aus geringeren Renten bei den Männern und weniger aus deutlich steigenden Renten bei Frauen«. Die unterschiedlichen Werte für Ost- und Westdeutschland sind auf historisch sehr unterschiedliche Erwerbsbiografien in den beiden Landesteilen zurückzuführen.

Der Gender Pension Gap in der GRV, der wichtigsten Säule der Altersversorgung, ist zwischen 1995 und 2014 in beiden Regionen zurückgegangen. In Westdeutschland lag der Gender Pension Gap im Jahr 1995 zwischen den Rentnern und Rentnerinnen, die erstmals eine Rente der GRV bezogen, noch bei 48 Prozent und ist bis 2014 um zehn Prozentpunkte kleiner geworden. In Ostdeutschland ging der Gender Pension Gap im gleichen Zeitraum um 23 Prozentpunkte auf zehn Prozent zurück.

Es gibt mehrere Gründe für den Gender Pension Gap: So sind insbesondere ältere Frauen schlechter ausgebildet als Männer. Frauen weisen weiterhin im Allgemeinen eine geringere Erwerbsbeteiligung auf, unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit öfter aus familiären Gründen und arbeiten häufiger in Teilzeit. Sie sind zudem oft in Branchen tätig, in denen wenig bezahlt wird. All dies führt zu niedrigeren Löhnen von Frauen, die in niedrigeren Rentenanwartschaften resultieren.

Unterschiedliche Erwerbsbiografien von Frauen in Ost- und Westdeutschland

In der Studie wurden die voraussichtlichen Renten von Männern und Frauen von vier verschiedenen Geburtskohorten verglichen. Bei den Frauen in Westdeutschland wird die jüngste Kohorte – das sind die Geburtsjahrgänge 1966 bis 1970 – wegen ihrer stärkeren Erwerbsbeteiligung im Schnitt höhere Anwartschaften erzielen als die älteren Kohorten. Im Durchschnitt wird sich ihre Rente um 90 Euro gegenüber jenen in den Jahren 1936 bis 1945 Geborenen erhöhen. Bei den Frauen in Ostdeutschland wird sich voraussichtlich der durchschnittliche Rentenanspruch der ältesten Kohorte kaum von jenem der jüngsten Kohorte unterscheiden. Ursache hierfür ist, dass traditionell die Erwerbsbeteiligung ostdeutscher Frauen relativ hoch war und sich die Erwerbsmuster jüngerer ostdeutscher Frauen eher denen in Westdeutschland annähern.

Jüngere Männer erwarten deutlich geringere Renten

Bei den Männern geht der Trend in die entgegengesetzte Richtung: In Ost- und Westdeutschland werden Männer der jüngsten Kohorte im Durchschnitt deutlich geringere Rentenanwartschaften in der GRV haben als frühere Geburtskohorten. Im Alter von 40 Jahren beträgt die Differenz zu der ältesten Kohorte bereits 130 Euro im Westen und 160 Euro im Osten. Bis zum Alter von 65 Jahren wird sich dieser Unterschied nach den vorliegenden Simulationen auf voraussichtlich 170 Euro im Westen und auf 220 Euro im Osten weiter vergrößern. Mitverantwortlich dafür sind längere Phasen von Ausbildung und Arbeitslosigkeit sowie ein steigender Anteil von Teilzeitbeschäftigung.

Die DIW-Studie untersucht die voraussichtliche Entwicklung der geschlechtsspezifischen Unterschiede in der Höhe der Anwartschaften aus der GRV für die Geburtsjahrgänge (Kohorten) 1936 bis 1945, 1946 bis 1955, 1956 bis 1965 und 1966 bis 1970. Dazu wurden Daten des Sozio-oekonomischen Panel (SOEP) und der Deutschen Rentenversicherung Bund statistisch zusammengeführt und für die jüngeren Kohorten bis zum Renteneintritt fortgeschrieben. Um Unterschiede in den Erwerbsverläufen und den Rentenanwartschaften zu berücksichtigen, wurden die Daten nach Ost- und Westdeutschland getrennt ausgewertet. Die Erwerbsbiografien liegen für die untersuchten Kohorten bereits bis zum 40. Lebensjahr vor. In diesem Alter sind wesentliche Weichenstellungen im Berufsleben gestellt, häufig wird bereits die höchste berufliche Position erreicht, die Familienplanung ist nahezu abgeschlossen, was insgesamt Auswirkungen auch auf die Höhe der später zu erwartenden Rente hat.

 

  VERWEISE  

 

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