Frauen werden im juristischen Staatsexamen schlechter beurteilt als Männer

Hertie School

Studie: Schlechtere Noten auch für Personen mit Migrationshintergrund  

Frauen schneiden im zweiten juristischen Staatsexamen um knapp 2 Prozent schlechter ab als Männer. Im Bereich der Prädikatsnoten ist der Geschlechtereffekt zuungunsten der Frauen besonders ausgeprägt: 12 Prozent weniger Frauen überspringen die überaus karriererelevante Notenschwelle von 9 Punkten. Nur wer mit einer Note von 9 Punkten oder besser ein so genanntes Prädikatsexamen vorweisen kann, wird zum Beispiel zum Staatsdienst zugelassen. Bezieht man weitere Faktoren wie Abiturnote, Alter und Prüfungszeitpunkt in den statistischen Vergleich ein, sind die Unterschiede noch ausgeprägter.

Auch ein Migrationshintergrund führt zu schlechteren Noten. So schneiden Rechtsreferendare, die im Ausland geboren sind und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, im zweiten Examen 17 Prozent schlechter ab als deutsche Prüflinge. Die Wahrscheinlichkeit, eine Prädikatsnote zu erreichen, ist für sie sogar um 70 Prozent geringer. Auch in Deutschland geborene Prüflingen mit deutschen Pass, aber »nicht-deutschem« Namen werden im Durchschnitt schlechter beurteilt. Die Unterschiede bleiben auch bestehen, wenn Vornoten in die Analyse einbezogen werden.

Dies sind Ergebnisse einer Studie von Andreas Glöckner (FernUniversität Hagen), Emanuel Towfigh (EBS Universität Law School), und Christian Traxler (Hertie School of Governance) im Auftrag des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie basiert auf einem umfangreichen Datensatz, der die Ergebnisse von rund 20.000 Prüflingen umfasst, die zwischen 2006 und 2016 ihre ersten und zweiten juristischen Staatsprüfungen in NRW ablegten. Das Justizministerium hat die Studie beauftragt, nachdem die Autoren in einer ersten Studie 2014 Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatexamen entdeckt hatten. Die Folgestudie untermauert und differenziert die Ergebnisse auf einer breiten Datenbasis.

Einen deutlichen Einfluss auf den festgestellten Geschlechtereffekt bei mündlichen Prüfungen hat der Studie zufolge die Zusammensetzung der dreiköpfigen Prüfungskommissionen: So haben Rechtsreferendarinnen mit den gleichen schriftlichen Vornoten wie ihre männlichen Kollegen bei einer mit drei Männern besetzten Kommission eine um 2,3 Prozentpunkte geringere Chance, die nächsthöhere Notenschwelle zu überspringen. Ist jedoch zumindest eine Frau in der Kommission, verschwindet dieser Unterschied. In gemischt besetzten Gremien haben Männer eine marginal schlechtere Chance, Frauen aber eine marginal bessere Chance auf die nächsthöhere Notenstufe. Dieser Effekt verstärkt sich an der Schwelle zum Prädikatsnotenbereich: Während bei rein männlichen Kommissionen der Geschlechterunterschied 6 Prozentpunkte beträgt, steigt die Wahrscheinlichkeit auf die nächste Notenstufe für Frauen bei gemischten Kommissionen um 3 Prozentpunkte, für Männer sinkt sie um den gleichen Wert. Es kommt somit zu einer vollständigen Nivellierung.

Diese Beobachtung spricht aus Sicht von Glöckner, Towfigh und Traxler für eine - möglicherweise unbewusste - Diskriminierung als Ursache der Unterschiede. Dies gibt den Prüfungsämtern zugleich einen Hebel in die Hand, um der Diskriminierung entgegenzuwirken: 52 Prozent der Examenskandidaten sind Frauen, doch 65 Prozent der Prüfungskommissionen waren im Betrachtungszeitraum rein männlich besetzt. Erst zum Ende des Zeitraums stieg der Anteil gemischt besetzen Kommissionen deutlich an. »Die Teilnahme von Prüferinnen ist wichtig für eine geschlechterneutrale Beurteilung und sollte entsprechend forciert werden«, so die Autoren. Ferner sollte geprüft werden, den Kommissionen die Vornoten der Kandidaten nicht zu benennen, denn die deutliche Verstärkung der beobachteten Effekte rund um die relevanten Notenschwellen, insbesondere um die Schwelle zum Prädikat, lege ein strategisches Vorgehen der Prüfer nahe: »Die Aggregation von unabhängigen schriftlichen und mündlichen Bewertungen könnte zum Ausgleich von Fehlern in der Beurteilung und damit auch zu valideren Bewertungen führen«.

Schwieriger gestaltet sich die Herleitung von empirisch fundierten Handlungsempfehlungen, um den in der Studie gemessenen Herkunftseffekten entgegenzuwirken. Die Zahl von Prüfern und Prüferinnen mit Migrationshintergrund ist bislang so gering, dass statistische Aussagen nicht möglich sind. Eine Analogie zum Geschlechtereffekt ist allerdings möglich, was für den Einsatz von mehr Kommissionsmitgliedern mit Migrationshintergrund spricht. Die Autoren empfehlen weitere Analysen insbesondere in diesem Bereich.

Eine Zusammenfassung der Studie »Empirische Untersuchung zur Benotung in der staatlichen Pflichtfachprüfung und in der zweiten juristischen Staatsprüfung in Nordrhein-Westfalen von 2006 bis 2016«, von Andreas Glöckner, Emanuel Towfigh und Christian Traxler kann über den Link unten heruntergeladen werden.

     

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