Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag

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Mitglieder der Bundestagsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dringen auf Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag. Dies geht aus einem gemeinsamen Antrag von 44 Linken- und Grünen-Abgeordneten hervor, der am heutigen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Bundestag eine Kommission einsetzen zur Erarbeitung von Vorschlägen für gesetzliche Regelungen und weitere Maßnahmen mit dem Ziel, eine gleiche Anzahl von Frauen und Männern im Parlament anzustreben.

100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts seien Frauen »in keinem deutschen Parlament gleichberechtigt vertreten«, heißt es in der Begründung des Antrags. Dabei verpflichte die Ergänzung des Grundgesetz-Artikels 3 durch Absatz 2 vor 25 Jahren den Staat »zu Maßnahmen zur Herstellung von Gleichberechtigung«. Frauen machten mehr als die Hälfte der Bevölkerung aus, was sich »selbstverständlich auch in den Parlamenten abbilden« sollte.

Im derzeitigen Bundestag liege der Frauenanteil jedoch nur bei 31 Prozent nach 36,5 Prozent in der vorangegangenen Legislaturperiode, führen die Abgeordneten in der Vorlage ferner aus. Diese Entwicklung zeige, dass der Anteil von Frauen im Bundestag ohne ein Gegensteuern »nicht nur auf einem ohnehin geringen Prozentsatz verbleibt, sondern darüber hinaus sogar noch weiter sinkt«.

Die Kommission soll sich dem Antrag zufolge neben der »Erarbeitung und rechtlichen Prüfung von Vorschlägen für gesetzliche Regelungen und Maßnahmen für Listen und Wahlkreise« unter anderem auch mit »rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung« befassen sowie mit der »Verbesserung der Rahmenbedingungen im Vorfeld von Kandidaturen und im parlamentarischen Alltag«. Nach dem Willen der Antragsteller soll sich das Gremium »zu Beginn des Jahres 2020« konstituieren und innerhalb eines Jahres dem Bundestag seine Ergebnisse vorlegen.

Angehören sollen der Kommission laut Vorlage neun Mitglieder des Bundestages und neun Sachverständige aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Dabei soll die CDU/CSU-Fraktion drei Mitglieder benennen, die SPD-Fraktion zwei Mitglieder und die Fraktionen von AfD, FDP, Linken und Grünen je ein Mitglied. Die Sachverständigen sollen im Einvernehmen der Fraktionen benannt werden oder gegebenenfalls nach dem aufgeführten Schlüssel. Für jedes Mitglied des Bundestages soll zudem ein stellvertretendes Mitglied benannt werden können.

 

 

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