Trotz Beschäftigungszuwachs: Die Rentenanwartschaften von Frauen stagnieren vielfach aufgrund niedriger Einkommen

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Eine Untersuchung der Versicherungsbiografien in der gesetzlichen Rentenversicherung von Frauen unterschiedlicher Geburtsjahrgänge in Ost- und Westdeutschland zeigt: Die eigenständige Altersvorsorge von Frauen hat sich trotz der gestiegenen Erwerbsbeteiligung von Frauen der jüngeren Geburtsjahrgänge in den ersten 20 Jahren der Erwerbsbiografie nicht entscheidend verbessert. Zu dominierend ist der Zuwachs der Beschäftigung von Frauen mit niedrigen Einkommen, das nicht für den Aufbau angemessener Rentenanwartschaften ausreicht.

Aus den erzielten Rentenanwartschaften lässt sich schließen, dass bei rund 70 Prozent der Frauen das Erwerbseinkommen kaum ausreicht, um die gesetzliche Rente durch betriebliche oder private Vorsorge substanziell aufzustocken. Darüber hinaus, führen in Ostdeutschland sinkende Anwartschaften aus Beschäftigung zu einer wachsenden Ungleichheit innerhalb der jüngeren Geburtskohorten.

In der Studie, die von Dr. Laura Romeu Gordo vom Deutschen Zentrum für Altersfragen mit verfasst wurde, werden die Entwicklung der Versicherungsbiografien von Frauen in West- und Ostdeutschland auf Grundlage der Versicherungskontenstichprobe (VSKT) der Deutschen Rentenversicherung ausgewertet. Die Studie verglich die Rentenanwartschaften von Frauen in Ost- und Westdeutschland der Geburtsjahrgänge von 1950 – 1954, von 1960 – 1964 und von 1970 – 1974 jeweils bis zur Vollendung des 41. Lebensjahres, dem Alter, das die 1974 geborenen Frauen am letzten Erfassungsdatum der Versicherungskontenstichprobe Ende 2015 erreicht haben.

Die Analyse der Entgeltpunkte aus Beschäftigungszeiten zeigt:

Für Westdeutschland:
Der Beschäftigungszuwachs bei Frauen in Westdeutschland bei jüngeren Kohorten führte bis zum 41. Lebensjahr zu keinen wesentlich höheren Rentenanwartschaften aus Beschäftigung. Gemessen am heute aktuellen Rentenwert unterscheiden sich die Anwartschaften innerhalb jeweils eines Zehntels der Verteilung zwischen der ältesten und der jüngsten Kohorte um weniger als 30 Euro (weniger als einen Entgeltpunkt). Ein Grund ist die Zunahme an Jobs mit niedrigen Einkommen, die zwar zu steigenden Erwerbsquoten bei den später geborenen Frauen führt, aber nicht zu höheren Rentenanwartschaften. So weisen bspw. das Drittel der Frauen mit den niedrigsten Rentenanwartschaften aus der jüngsten Kohorten deutlich längere Versicherungszeiten auf als die früher geborenen Frauen, erzielen aber keine höheren Rentenanwartschaften aus Beschäftigung. Der Beschäftigungszuwachs verpufft im Hinblick auf die Alterssicherung fast vollständig.

Nur bei den zehn Prozent der jüngeren Frauen mit hohen Anwartschaften aus Beschäftigung (mit überdurchschnittlichen Einkommen von mehr als 1,3 Entgeltpunkten pro Beschäftigungsjahr) deutet sich an, dass sie im Vergleich zu den älteren Kohorten eine bessere »Startposition« bei der Alterssicherung erreicht haben, die im weiteren Erwerbsverlauf zu höheren Rentenanwartschaften führen kann. Bemerkenswert ist, dass obwohl in den jüngeren Geburtskohorten der Anteil an kinderlosen Frauen in Westdeutschland zunimmt, der Anteil der Beschäftigungszeiten mit höheren Einkommen aber stagniert. Dies könnte durch die längeren Ausbildungszeiten in diesem Sektor bedingt sein.

Für Ostdeutschland:
In den neuen Bundesländern gibt es einen klaren Trend zu zunehmender Ungleichheit bei den Rentenanwartschaften aus Beschäftigung von Frauen bei den jüngeren Geburtsjahrgängen. Dieser resultiert vor allem aus der Verringerung der Anwartschaften aus durchschnittlich entlohnter Beschäftigung. Diese lagen in der älteren Geburtskohorte, deren Versicherungszeiten ausschließlich oder wesentlich aus DDR-Zeiten stammen, höher. Auch nehmen die Beschäftigungsphasen im Altersabschnitt zwischen 20 und 41 Jahren von Kohorte zu Kohorte ab, gleichzeitig wachsen die Beschäftigungsanteile mit niedrigen Einkommen. Nicht nur dass die ostdeutschen Frauen nur geringe Anwartschaften aus Beschäftigung aufbauen konnten – bei den Jüngeren unter ihnen häufen sich zudem Phasen von Arbeitslosigkeit.

Nur die zehn Prozent der ostdeutschen Frauen mit den höchsten Anwartschaften schneiden im Kohortenvergleich besser ab. Insgesamt zeigt sich eine zunehmende Polarisierung bei den Anwartschaften bei den jüngeren Kohorten, wobei es klare Verliererinnen des wirtschaftlichen Transformationsprozesses nach der Wiedervereinigung gibt.

Über die Rentenhöhe bei Eintritt in die Altersrente in der Zukunft lässt sich aus diesen Befunden keine Aussage ableiten, weil die institutionellen, ökonomischen und sozialen Kontexte sich für die Kohorten stark verändert haben. Zu nennen sind hier bspw. ein rapider Beschäftigungszuwachs bei Frauen über 50 Jahre, die Heraufsetzung der Regelaltersgrenze und damit verbunden wahrscheinlich längere Beschäftigungszeiten.

Ansätze, die eigenständige Altersvorsorge von Frauen zu verbessern, sehen die Autor*innen in den Kinderzulagen im Rahmen der Riester-Förderung und dem im Jahr 2018 eingeführten Förderbetrag für arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten für geringverdienende Mitarbeiter*innen.

 

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