Teilzeitbeschäftigung von Frauen in der EU steigt deutlich mit der Kinderzahl

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EuropaFrauen verdienten in der EU im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer 
 
Im Jahr 2014 betrug das Verdienstgefälle zwischen Männern und Frauen in der Europäischen Union (EU) 16,1%. Mit anderen Worten, wenn Männer einen Euro pro Stunde verdienten, verdienten Frauen durchschnittlich 84 Cent. Die Spanne des Verdienstgefälles reichte 2014 von weniger als 5% in Slowenien und Malta bis zu über 20% in Estland, Österreich, der Tschechischen Republik, Deutschland und der Slowakei. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle stellt den Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der männlichen und dem der weiblichen Arbeitnehmer dar, ausgedrückt als prozentualer Anteil am durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der männlichen Beschäftigten.
 
Auf dem Arbeitsmarkt herrscht jedoch nicht nur ein Lohngefälle zwischen Männern und Frauen, sondern es bestehen, damit verbunden, auch Unterschiede in der Art der Arbeitsverträge. Während im Jahr 2014 in der EU jede fünfte Frau (20,0%) in der Gruppe der 25- bis 49-Jährigen ohne Kinder Teilzeit arbeitete, galt dies nur für jeden zwölften Mann (8,2%). Dieser Abstand vergrößert sich mit der Zahl der Kinder: Fast die Hälfte der Frauen (45,1%) mit mindestens drei Kindern arbeiteten Teilzeit, gegenüber 7,0% der Männer in derselben familiären Situation.
 
Anlässlich des Internationalen Frauentags, der jedes Jahr am 8. März stattfindet, veröffentlicht Eurostat, das statistische Amt der Europäischen Union, eine Auswahl von Daten zur Arbeitsmarktsituation von Männern und Frauen. Die Tabellen in dieser Pressemitteilung zeigen nur einen Bruchteil des umfangreichen Eurostat-Angebots an geschlechtsspezifischen Daten. Auf der Eurostat-Webseite finden sich eine spezielle Rubrik sowie einige Infografiken zum Thema Gleichstellung.
 
Teilzeitbeschäftigung und Kinder: enger Zusammenhang bei Frauen, jedoch nicht bei Männern
 
In fast allen EU-Mitgliedstaaten arbeiten Frauen, ob mit oder ohne Kinder, häufiger in Teilzeit als Männer. Der Abstand vergrößert sich jedoch mit der Zahl der Kinder. Während der Prozentsatz der Teilzeitbeschäftigung bei kinderlosen Frauen im Alter von 25 bis 49 Jahren 2014 EU-weit 20,0% betrug, lag dieser Anteil bei kinderlosen Männern derselben Altersgruppe lediglich bei 8,2%, d. h. um 11,8 Prozentpunkte (Pp.) niedriger. Der Abstand zwischen Männern und Frauen vergrößerte sich bei einem Kind auf 26,2 Pp., bei 2 Kindern auf 34,4 Pp. und bei 3 und mehr Kindern sogar auf 38,1 Pp.
 
Mit anderen Worten, je mehr Kinder eine Frau hat, desto höher ist im EU-Durchschnitt die Wahrscheinlichkeit, dass sie Teilzeit arbeitet, während es sich bei Männern, zumindest bei denjenigen mit bis zu 2 Kindern, umgekehrt verhält. Diese allgemeine Tendenz ist in der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten zu beobachten. Insbesondere ist in der EU beim Anteil der Teilzeitbeschäftigten im Alter von 25 bis 49 Jahren ein deutlicher Sprung zwischen Frauen ohne Kinder (20,0%) und Frauen mit einem Kind (31,3%) erkennbar. Dies lässt sich in nahezu allen Mitgliedstaaten feststellen. Deutschland, wo 25,3% der kinderlosen Frauen im Alter von 20 bis 49 Jahren und 59,4% der Frauen mit einem Kind teilzeitbeschäftigt sind (ein Unterschied von 34,1 Prozentpunkten, Pp.) verzeichnete dabei das größte Gefälle, gefolgt von Österreich (28,9 Pp.), dem Vereinigten Königreich (28,2 Pp.) und den Niederlanden (25,1 Pp.).
 
 
EU Frauen 1


Verdienstgefälle zwischen Männern und Frauen in Slowenien am geringsten, in Estland am höchsten
 
Im Jahr 2014 variierte das Verdienstgefälle in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nahezu um das Zehnfache. In Slowenien (2,9%), Malta (4,5%), Italien (6,5%), Polen (7,7%), Luxemburg (8,6%) und Belgien (9,9%) lag das Gefälle unter 10%. Am anderen Ende der Skala rangierten mit Verdienstgefällen von über 20% Estland (28,3%), Österreich (22,9%), die Tschechische Republik (22,1%), Deutschland (21,6%) und die Slowakei (21,1%).
 
EU-weit verdienten Frauen im Jahr 2014 16,1% weniger als Männer. Es sei darauf hingewiesen, dass das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle gemäß der Definition in dieser Pressemitteilung an eine Reihe von rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Faktoren geknüpft ist, die weit über den Aspekt des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit hinausgehen.
 
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Geografische Informationen
Die Europäische Union (EU) umfasst Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland, Schweden und das Vereinigte Königreich.
 
Methoden und Definitionen
Die Berechnung des unbereinigten geschlechtsspezifischen Verdienstgefälles stützt sich auf die vierjährliche Verdienststrukturerhebung sowie auf Schätzungen der Mitgliedstaaten auf der Grundlage nationaler Quellen für die Jahre zwischen den Erhebungen.
Dabei gilt folgende Definition:
Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle = [(durchschnittlicher Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter - durchschnittlicher Bruttostundenverdienst weiblicher Beschäftigter) / durchschnittlicher Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter] in %.


 

  VERWEISE  
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