Europäischer Tag der Lohngleichheit
Mit 86 Cent für jeden Euro, den ein Mann verdient, sind die Löhne von Frauen in der Europäischen Union im Durchschnitt immer noch geringer als die Löhne der Männer. Der Europäische Tag der Lohngleichheit soll alljährlich aufzeigen, wieviel noch zu tun bleibt, bis Frauen und Männer in der EU gleiche Löhne und Gehälter erhalten. In diesem Jahr fällt der Europäische Tag der Lohngleichheit auf den 10. November.
Im Vorfeld dieses symbolischen Tags haben die Vizepräsidentin für Werte und Transparenz, Věra Jourová, der Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte, Nicolas Schmit, und die Kommissarin für Gleichheitspolitik, Helena Dalli, diese gemeinsame Erklärung abgegeben:
»Die Gleichheit ist einer der Grundwerte der EU und bildet das Fundament für die Unabhängigkeit und Freiheit der Menschen. Frauen und Männer verdienen gleiche Entlohnung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit.
Obwohl das gleiche Entgelt für Männer und Frauen seit mehr als 60 Jahren in den EU-Verträgen verankert ist, ist es immer noch nicht vollständig Realität. Trotz mancher Verbesserung der Stellung von Frauen im sozialen und beruflichen Leben sind die Lohnunterschiede nach wie vor groß und tief verwurzelt.
Es gibt vielfältige Gründe für das Lohngefälle zwischen den Geschlechtern: Die Betreuungsverantwortung liegt meistens bei Frauen, die daher häufiger in Teilzeit arbeiten. Darüber hinaus sind Frauen häufiger in Niedriglohnsektoren oder niedrigeren Gehaltsstufen vertreten. In Unternehmen stoßen sie oft an eine gläserne Decke, und werden für gleiche oder gleichwertige Arbeit weniger bezahlt als Männer. Dies hat Folgen für ihre Renten, die dadurch ebenfalls geringer sind. Bei der Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles wurden und werden weiterhin nur langsam Fortschritte sichtbar.
Die Missachtung des Grundsatzes des gleichen Entgelts wird weiterhin nicht nachverfolgt, und mangelnde Lohntransparenz benachteiligt Frauen und einige Männer konsequent.
Mit dem Anfang dieses Jahres vorgelegten Vorschlag für eine Richtlinie über Lohntransparenz will die Kommission Arbeitnehmer mit konkreten Instrumenten in die Lage versetzen, ihre Rechte geltend zu machen, und vor allem der Anwendung des Grundsatzes der Lohngleichheit im Unternehmen zur Durchsetzung verhelfen.
Organisationen, die sich die Zeit nehmen, um Standards für Lohntransparenz und Ausgleichsleistungen zu entwickeln, haben es leichter, Spitzenkräfte anzuziehen und auf den Märkten führend zu werden. Die Arbeitnehmer und die jungen Generationen von heute sowie die Arbeitskräfte von morgen erwarten mehr von den Arbeitgebern in Bezug auf Inklusion und Fairness.
An diesem symbolischen Tag fordert die Kommission die beiden gesetzgebenden Organe auf, die Richtlinie über die Lohntransparenz unverzüglich anzunehmen.«
Hintergrund
Neun von zehn Europäerinnen und Europäern halten es für inakzeptabel, dass Frauen für die gleiche oder gleichwertige Arbeit schlechter bezahlt werden als Männer. Die europäische Arbeitnehmerschaft will Lohntransparenz: 64 Prozent sind für die Offenlegung der Durchschnittslöhne in ihrem Unternehmen nach Art der Arbeit und nach Geschlecht.
Auf dem Sozialgipfel von Porto im Mai 2021 bekräftigten die Staats- und Regierungschefs der EU, die EU-Organe, die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft ihr Engagement für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte. In der Säule sind 20 zentrale Grundsätze und Rechte niedergelegt, die für faire und leistungsfähige Arbeitsmärkte und Sozialsysteme im 21. Jahrhundert von wesentlicher Bedeutung sind, darunter Grundsatz 2 zur Gleichstellung der Geschlechter. Im Aktionsplan für die Säule werden drei konkrete Zielvorgaben für 2030 festgelegt und die Mitgliedstaaten aufgefordert, das geschlechtsspezifische Beschäftigungsgefälle mindestens um die Hälfte zu verringern.
Der am 4. März 2021 angenommene Vorschlag der EU-Kommission zur Lohntransparenz zielt darauf ab, die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit zwischen Männern und Frauen zu stärken. Er soll es Arbeitnehmern leichter machen, ihre Rechte geltend zu machen, und schafft Anreize für Unternehmen, ihre Lohnstruktur zu überprüfen.
Im Jahr 2012 hatte die EU-Kommission ferner vorgeschlagen, die Vertretung von Frauen und Männern in den Leitungsorganen von Unternehmen zu ausgewogener zu gestalten und mindestens 40 % der Sitze in den nicht geschäftsführenden Leitungsorganen von Unternehmen dem weniger stark vertretenen Geschlecht vorzubehalten.
Der am 28. Oktober 2020 angenommene Vorschlag der EU-Kommission über angemessene Mindestlöhne unterstützt die Gleichstellung der Geschlechter und trägt dazu bei, das geschlechtsspezifische Lohngefälle zu verringern und Frauen – die in Europa häufiger Mindestlöhne beziehen als Männer – aus der Armut zu befreien.
Dadurch, dass sie die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für berufstätige Eltern und pflegende Angehörige verbessert, wirkt die EU-Kommission der Unterrepräsentation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt entgegen. Im Juni 2019 hat die EU die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben erlassen, mit der Mindeststandards für das Recht auf Vaterschafts- und Elternurlaub sowie das Recht auf Urlaub für pflegende Angehörige und flexible Arbeitsregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert werden. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 2. August 2022 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Darüber hinaus wird die EU-Kommission eine Kampagne starten, um die nach wie vor bestehenden Stereotypen über Frauen, Männer, Mädchen und Jungen in den verschiedenen Lebensbereichen, darunter dem Arbeitsleben, anzugehen.
Die im Juni 2018 angenommene Empfehlung der EU-Kommission zu Standards für Gleichstellungsstellen machte den Weg frei für eine verstärkte Unterstützung von Opfern von Diskriminierung, auch im Lohnbereich.
VERWEISE