Mindestlohn trägt zur Gleichstellung von Frau und Mann bei
Gender Gaps bei Arbeitszeiten und monatlichen Verdiensten sind in Mindestlohnbetrieben reduziert
Der Mindestlohn trägt zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei. Denn Frauen sind häufiger vom Mindestlohn betroffen und profitieren daher häufiger von diesem als Männer.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die Veränderungen von Geschlechterungleichheit nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns anhand der Verdienststrukturerhebung 2014 und der Verdiensterhebung 2015 des Statistischen Bundesamtes untersuchte. Dabei wurden Beschäftigte in vom Mindestlohn betroffenen Betrieben mit Beschäftigten in nicht betroffenen Betrieben verglichen.
Die Einführung des Mindestlohns führte bei Frauen im Durchschnitt zu deutlich stärkeren Anstiegen der monatlichen Verdienste als bei Männern. Die Ergebnisse zeigen, dass der Mindestlohn den durchschnittlichen Stundenlohn von Frauen stärker erhöhte und zu einer höheren durchschnittlichen Arbeitszeit bei Frauen führte, während sich die Arbeitszeit bei Männern tendenziell verringerte.
Folglich hat der Mindestlohn die Geschlechterungleichheit bei Stundenlöhnen, Arbeitszeiten und monatlichen Verdiensten reduziert. Die Reduzierung des Gender Pay Gap (geschlechterspezifisches Lohngefälle) der monatlichen Verdienste ist bedeutsam, weil der Pay Gap bei den monatlichen Verdiensten grundsätzlich deutlich höher ausfällt als bei den Stundenlöhnen. Dabei ist der monatliche Verdienst entscheidend für die soziale Sicherung und wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen.
Im Jahr 2015 wurde in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Der Gesetzgeber hat die Entscheidung über die Anpassung des Mindestlohns einer sozialpartnerschaftlich mit je drei Arbeitnehmer- und drei Arbeitgebervertretern besetzten Kommission unter Leitung einer oder eines gemeinsam benannten Vorsitzenden übertragen.
Die Mindestlohnkommission hat den Mindestlohn in Schritten bis Juli 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben. Zum Oktober 2022 kam die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro, die durch den Bundestag verabschiedet wurde. Seit Januar 2024 gilt ein von der Mehrheit der Mindestlohnkommission beschlossener Mindestlohn von 12,41 Euro, der ab Januar 2025 auf 12,82 Euro steigt.