Frauenanteil an Führungspositionen steigt leicht an

Frau in Führung

Die Bundesregierung hat am 17. Juli 2024 den Achten Jahresbericht zur Entwicklung des Frauenanteils an Führungspositionen beschlossen.

Die gemeinsam von der Familienministerin und dem Justizminister vorgelegte Information zeigt einen kontinuierlichen Anstieg des Frauenanteils in der Privatwirtschaft, im öffentlichen Dienst, in den Bundesunternehmen sowie in den Gremien des Bundes.

Steigender Frauenanteil in der Privatwirtschaft

Im Geschäftsjahr 2021 ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 2.109 betrachteten Unternehmen weiter gestiegen. Von 2015 bis 2021 stieg der Anteil von 18,6 Prozent auf 26 Prozent.

Bei Unternehmen mit einer festen Quote für den Aufsichtsrat erhöhte sich der Anteil seit 2015 um mehr als 10 Prozentpunkte. Börsennotierte und paritätisch mitbestimmte Unternehmen übertrafen die gesetzliche Mindestquote von 30 Prozent im Durchschnitt um 5,7 Prozent.

Dennoch sind Frauen in Aufsichtsräten mit 11,5 Prozent im Jahr 2021 unterrepräsentiert. Auffällig ist, dass 53 Prozent der Unternehmen eine Zielgröße von Null für Frauen in Aufsichtsräten veröffentlicht haben.

Fortschritte im öffentlichen Dienst des Bundes

Das Ziel, bis Ende 2025 eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen zu erreichen, zeigt Wirkung: Der Frauenanteil im öffentlichen Dienst des Bundes liegt bei 45 Prozent.

Ein wichtiger Hebel ist dabei die Förderung von Führungskräften in Teilzeit, unterstützt durch einen Handlungsleitfaden des BMFSFJ.

Parität in Gremien und Unternehmen des Bundes

Bei der Besetzung von Gremien durch den Bund ist eine annähernde Parität erreicht. Zwei Drittel der Gremien sind bereits paritätisch besetzt.

Bei den 54 Bundesunternehmen mit Mehrheitsbeteiligung liegt der Frauenanteil in den Aufsichtsgremien bei 44,8 Prozent und in den Führungspositionen bei 29,2 Prozent.

Sozialversicherungsträger und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Auch bei den Sozialversicherungsträgern und Körperschaften des öffentlichen Rechts ist der Frauenanteil in Führungspositionen gestiegen. Bei den landesunmittelbaren und bundesunmittelbaren Einrichtungen stieg der Anteil innerhalb eines Jahres um zwei bzw. vier Prozentpunkte.

Da der Frauenanteil an den Beschäftigten in diesem Bereich bei über 70 Prozent liegt, sollten die Anstrengungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen intensiviert werden.

Hintergrund
Das Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) gibt seit 2015 eine Quote von 30 Prozent vor, mit der Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen beteiligt werden müssen. 2021 trat das Folgegesetz (FüPoG II) in Kraft.


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