AGG
AUSWAHL
Begriff | Definition |
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AGG | Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)Das 2006 eingeführte AGG ist ein deutsches Gesetz, das Diskriminierung aus Gründen der Rasse, ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, Weltanschauung, Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern soll. Es gilt im Arbeitsrecht und im Zivilrecht, um Chancengleichheit zu fördern und Benachteiligungen zu verhindern. Betroffene können bei Verstößen rechtliche Schritte einleiten.
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Synonyme:
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Gleichbehandlungsgesetz |