Mindestlohn für Aus- und Weiterbildungsbranche
Verordnung passiert Bundeskabinett und soll am 1. August 2012 in Kraft treten
Für rund 30.000 Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung gelten ab 1. August 2012 neue Lohnuntergrenzen. Das Bundeskabinett nahm die entsprechende Verordnung zur Kenntnis.
Damit wird eine verbindliche Lohnuntergrenze für die Beschäftigten im pädagogischen Bereich der Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen festgesetzt. Der Mindeststundenlohn beträgt künftig in Westdeutschland und Berlin 12,60 Euro, in Ostdeutschland 11,25 Euro. Ein Urlaubsanspruch von 26 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche wird festgeschrieben.
VERWEISE
- siehe auch: Netzwerk Weiterbildung: Mindestlohn für die Weiterbildung ...
- siehe auch: Selbstständige in der Weiterbildung ...
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