Bundesregierung: Sechster Armuts- und Reichtumsbericht
6. ARB zeigt, dass überwiegender Teil der Menschen in stabilen sozialen Lagen lebt – Problematisch ist die Verfestigung in den unteren sozialen Lagen
Das Bundeskabinett hat am 12. Mai 2021 den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (6. ARB) beschlossen. Damit kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestags nach, in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Entwicklung von Armut und Reichtum vorzulegen.
Den Erstellungsprozess zum 6. ARB haben ein Beraterkreis, dem eine Vielzahl an Verbänden, Institutionen und Vertreter*innen der Bundestagsfraktionen angehören, und ein wissenschaftliches Gutachtergremium begleitet. In einer Reihe von Symposien hat das BMAS kontinuierlich über die Schwerpunkte und Ergebnisse der Begleitforschung berichtet, um Transparenz zu gewährleisten.
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