IAB-Studie: Befristete Beschäftigung im öffentlichen Dienst
Befristete Arbeitsverträge spielen im öffentlichen Dienst eine größere Rolle als in der Privatwirtschaft. Im Jahr 2014 lag der Anteil der befristet Beschäftigten in der Privatwirtschaft bei 6,7 Prozent, im öffentlichen Dienst dagegen bei 10,4 Prozent. Betrachtet man den Bereich Wissenschaft getrennt, ergibt sich hier ein Befristungsanteil von 43,6 Prozent und im sonstigen öffentlichen Dienst von 7,4 Prozent. Das geht aus einer aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Die IAB-Forscher haben auch den Anteil befristeter Verträge an den Neueinstellungen berechnet. Dieser lag in der Wissenschaft im Jahr 2014 bei 87 Prozent, im öffentlichen Dienst ohne den Bereich Wissenschaft bei 60 Prozent und in der Privatwirtschaft bei 40 Prozent.
Befristete Arbeitsverträge sind das zentrale Personalanpassungsinstrument öffentlicher Arbeitgeber. Private Arbeitgeber nutzen dagegen stärker auch andere Möglichkeiten der Personalanpassung. Dort werden neben befristeten Arbeitsverträgen in größerem Umfang auch Erwerbsformen wie Zeitarbeit oder freie Mitarbeit eingesetzt und öfter Arbeitgeberkündigungen ausgesprochen. Im öffentlichen Sektor spielen Kündigungen durch den Arbeitgeber mit einem Anteil von 5,5 Prozent an den Personalabgängen nur eine untergeordnete Rolle. In der Privatwirtschaft beträgt der Anteil der Arbeitgeberkündigungen an den Personalabgängen 27,7 Prozent.
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