Bundesregierung: Nationale Datenstrategie - Weiterentwicklung

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Die Bundesregierung will erreichen, dass Daten effektiver genutzt werden können. Damit diese in größerem Umfang und besserer Qualität zur Verfügung stehen, hat sie die Nationale Datenstrategie vorgelegt, die den Weg zur einer »effektiven und zukunftsfähigen Datennutzung« bereiten soll.

Viele Daten blieben bislang ungenutzt, seien von unzureichender Qualität, nicht zugänglich, auffindbar, interoperabel oder aufgrund fehlender Lizenzbestimmungen nicht nachnutzbar, heißt es in dem 17-seitigen Dokument. Dabei seien Daten zentral für die digitale und ökologische Transformation.

Verbessert werden sollen insbesondere die »Innovations-, Transformations- und Wettbewerbsfähigkeit von Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Gesellschaft«, schreibt die Bundesregierung. Dies bedeute auch, Kenntnisse über die Bedeutung, Nutzung und Zugänglichkeit von Daten in der Bevölkerung zu steigern. Das Vertrauen in Bezug auf die Nutzung von Daten müsse weiter gestärkt werden. Ziel müsse es sein, dass Bürgerinnen und Bürger »einfach entscheiden können, wem sie welche personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken zur Verfügung stellen«, schreibt die Bundesregierung weiter.

Definiert wird in der Strategie unter anderem eine Roadmap mit Bundesgesetzgebung, begleitender EU-Gesetzgebung sowie Strukturen und Datenräumen bis Ende 2024. Danach soll im dritten Quartal 2023 neben der Datenstrategie auch ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz vorgelegt werden.Für das vierte Quartal 2023 ist eine Änderung im Bundesdatenschutzgesetz angedacht und auch das Beschäftigtendatengesetz ist dort aufgeführt. Für 2024 sind in der Roadmap das Mobilitätsdatengesetz, das Forschungsdatengesetz, der Rechtsanspruch auf Open Data und das Bundestransparenzgesetz als Vorhaben verzeichnet.

Den Rahmen der Strategie bildeten das europäische und nationale Recht sowie die im Jahr 2022 vorgelegte Digitalstrategie der Bundesregierung, die die relevanten Vorhaben der einzelnen Ressorts enthalte.


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